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Ärztetag: Tradition seit 1873

Der Ärztetag ist eine Standesversammlung mit langer Geschichte. Doch seine Themen sind allzeit aktuell.

Die etwa 250 Delegierten aus 17 Landesärztekammern fassen während des viertägigen Ärztetags verbindliche Beschlüsse für den gesamten Stand von rund 350 000 berufstätigen Ärzten in Deutschland. Sie können das Berufsrecht ändern und nehmen traditionell Stellung zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Fragen.
Dieses Jahr steht zudem die Neuwahl des Präsidenten der Bundesärztekammer an, der jeweils vier Jahre amtiert.Amtsinhaber Jörg-Dietrich Hoppe kandidiert nicht mehr. Als Favorit für seine Nachfolge gilt Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery. Er hat allerdings mehrere Gegenkandidaten.
Der Ärztetag geht zurück bis ins Jahr 1873, als Mediziner erstmals in Wiesbaden zu einer Tagung zusammenkamen. Sie beschlossen eine Satzung für einen Verband, der „die zerstreuten ärztlichen Vereine Deutschlands zu gegenseitiger Anregung und gemeinsamer Bestätigung der wissenschaftlichen und praktischen, auch sozialen Beziehungen des ärztlichen Standes“ vereinigen sollte.
In den folgenden Jahren stand die Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege im Mittelpunkt der Treffen. Gefordert wurden unter anderem die Errichtung von Lehrstühlen für Hygiene oder der Erlass eines Reichsimpfgesetzes. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 rückte dann ein Thema ins Zentrum der Ärztetage, das bis heute nichts an Aktualität eingebüßt hat: das Verhältnis der Mediziner zu den Krankenkassen.
Dieses Jahr befassen sich die Delegierten unter anderem mit dem drohenden Ärztemangel, den Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit einem neuen Versorgungsgesetz bekämpfen will. Zudem stehen die Themen Sterbehilfe und Präimplantationsdiagnostik auf der Tagesordnung. Zu Beginn des Ärztetages wurde über ärztlich begleitete Selbsttötung diskutiert. Während unter anderem der Deutsche Caritasverband ein klares Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid forderten, nannte der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte eine solche Vorschrift „völlig unnötig“. dpa/KNA

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