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Lebensmittel liegen auf dem Band an einer Kasse in einem Supermarkt.

© picture alliance/dpa

Update

AfD klagt gegen Corona-Schutzverordnung: Maskenpflicht in Sachsen aufgehoben

Ab Freitag soll in sächsischen Landkreisen mit einer Inzidenz unter 10 die Maskenpflicht im Handel entfallen. Die AfD reicht Klage gegen die Verordnung ein.

Sachsen beendet im gesamten Bundesland die Maskenpflicht in Supermärkten und im Einzelhandel. Nach der neuen Corona-Schutzverordnung soll in allen Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn die Maskenpflicht beim Einkaufen entfallen, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden vor Journalisten ankündigte.

Da die Inzidenz in allen sächsischen Landkreisen aktuell unter zehn liegt, fällt die Maskenpflicht beim Einkaufen im gesamten Bundesland weg.

"Wenn Sie einkaufen gehen, brauchen Sie keine Maske mehr aufsetzen, wenn die Inzidenz unter zehn ist", sagte Köpping. Im öffentlichen Nahverkehr und bei Arztbesuchen müssten aber weiter Masken getragen werden.

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Außerdem müssen sich Menschen in Sachsen nicht mehr anmelden, bevor sie im Impfzentrum eine Corona-Impfung erhalten können. „Sie können einfach ins Impfzentrum gehen und werden geimpft“, sagte Köpping. Bislang galt die Regelung, dass man sich ab 14 Uhr in den Impfzentren ohne Termin impfen lassen konnte.

Freiberg wehrt sich gegen die Corona-Schutzverordnung

Die Stadt Freiberg wehrt sich derweil gerichtlich gegen die Corona-Schutzverordnung Sachsens. Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen wurde ein Eilantrag eingereicht, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Zuvor berichtete die "Leipziger Volkszeitung".

[Lesen Sie auch: Zwei Schülerinnen berichten, wie Corona ihre Welt veränderte (T+)]

Der Kommune geht es um Auflagen, die für das Bergstadtfest, das vom 22. bis 25. Juli geplant ist, gelten würden. Nach der aktuell Schutzverordnung dürfte das Fest nur mit Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test der Besucher:innen stattfinden. Im Innenraum muss zudem eine Maske getragen werden. Das Gericht hat dem Gesundheitsministerium bis Freitag Zeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Am Dienstag hatte bereits die AfD im Sächsischen Landtag eine Klage gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung angekündigt. Die sächsische Staatsregierung würde die Grundrechte der Bürger trotz eines Infektionsgeschehens nahe Null einschränken, hieß es zur Begründung.

Sachsen war zuletzt das einzige Bundesland, das die 50-Prozent-Quote bei den Erstgeimpften noch nicht erreicht hatte. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag (Stand: 10.05 Uhr) haben 49,9 der Bürger mindestens die erste Impfung erhalten, 40 Prozent sind vollständig geimpft. (AFP/dpa)

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