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Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel im Bundestag.

© imago images/Emmanuele Contini

Partei kritisiert „Tricksereien“ und „Diskriminierung“: AfD klagt in Karlsruhe wegen Nicht-Wahl von Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzenden des Bundestages werden üblicherweise unter den Fraktionen aufgeteilt. Die AfD-Kandidaten scheiterten am Widerstand der anderen.

Die AfD ist bislang bei der Besetzung der Chefposten in den Bundestagsausschüssen leer ausgegangen - nun hat sie Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Fraktion sehe ihr "Recht auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament" missachtet, weil ihre Kandidaten für den Vorsitz in drei Ausschüssen bei den Wahlen am 15. Dezember durchgefallen waren, teilte die Fraktion am Donnerstag in Berlin mit. Dies sei ein "Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien".

Die einflussreichen Vorsitzposten in den Bundestagsausschüssen werden üblicherweise nach einem sogenannten Zugriffsverfahren reihum unter den Fraktionen aufgeteilt. Der AfD fielen so nach der Neuwahl des Bundestags die Chefposten in den drei Ausschüssen für Inneres, Gesundheit und Entwicklungshilfe zu. Die Vorsitzenden müssen allerdings von den Ausschussmitgliedern ins Amt gewählt werden - und die drei Kandidaten der AfD scheiterten dabei am großen Widerstand der anderen Fraktionen.

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AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner beklagte am Donnerstag, seine Fraktion sei "mit Tricksereien und Blockaden unter Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und verbindlicher Vereinbarungen von einer angemessenen Mitwirkung in zentralen Gremien ausgeschlossen" worden. Dadurch werde seine Fraktion "in der für sämtliche Gesetzgebungsverfahren zentralen Ausschussarbeit klar diskriminiert". Brandner äußerte die Hoffnung, "dass das Bundesverfassungsgericht schnell eingreift und nicht wie in anderen Verfahren eine Entscheidung auf die lange Bank schiebt".

In der Klageschrift bittet die AfD-Fraktion das Karlsruher Gericht dafür zu sorgen, dass die von der AfD benannten Kandidaten ab den nächsten Ausschusssitzungen am 12. Januar 2022 ihre "Rechte und Pflichten als Ausschussvorsitzende" wahrnehmen können. In der Klageschrift ist von einem "Coup d'État (deutsch: Putsch) gegen den parlamentarischen Minderheitenschutz" die Rede.

In der vorangegangenen Legislaturperiode hatte die AfD die ihr zustehenden Ausschussposten einnehmen können - ihre Kandidaten waren von den Ausschussmitglieder gewählt worden. Dass ihr die Vorsitzposten im neu gewählten Bundestag verweigert wurden, begründeten Vertreter der anderen Fraktionen vor allem mit ihrer Sorge vor einem von der AfD gestellten Vorsitzenden im Innenausschuss.

Dieser Ausschuss hat Zugang zu sensiblen Sicherheitsinformationen und steht im Austausch mit den Sicherheitsbehörden, unter anderem den Verfassungsschutz. Teile der AfD stehen in manchen Bundesländern wegen Extremismus-Verdachts selbst unter Beobachtung der Behörden.

Die AfD reichte ihre Organklage bereits am 31. Dezember in Karlsruhe als Eilantrag ein, wie es aus der Fraktion hieß. Wann eine Entscheidung zu erwarten ist, war nach Einschätzung aus Fraktionskreisen noch völlig offen. (AFP)

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