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Heiko Maas wollte alles richtig machen.

© Paul Zinken/dpa

Affäre um Staatsgeheimnisse: Ein Justizminister, der die Justiz verrät

Heiko Maas hat seine eigenen Prinzipien unterlaufen und sich aus politischen Motiven in die Ermittlungen gegen "netzpolitik.org" eingemischt. Journalisten feiern ihn dafür, bei Richtern und Staatsanwälten ist er damit unten durch. Ein Kommentar

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt, weil Bundesjustizminister Heiko Maas sich in die Landeverratsermittlungen gegen „netzpolitik.org“ eingemischt hat. Möglich wäre folgendes Szenario: Justizsenator Thomas Heilmann weist die ihm untergebenen Ermittler an, ihre Prüfung einzustellen, weil er überzeugt ist, dass Maas und Mitarbeiter keine Strafvereitelung begangen haben. So wie Maas und sein Ministerium überzeugt sind, dass die Journalisten von „netzpolitik.org“ keine Landesverräter sind. Politik schlägt Recht. Das finden neuerdings viele gut.
Heilmann wird sich nicht einschalten. Er gehört zu den bedauerlich wenigen (Justiz-)Politikern, die über Maas’ Handeln nur den Kopf schütteln können. „Entweder er versteht sich als vorgesetzte Behörde des Generalbundesanwalts, dann hätte er aber schon seit zwei Monaten eingreifen müssen“, sagte Heilmann. „Oder er ist wie ich der Meinung, dass Politik nicht über politische Strafverfahren entscheiden darf, dann hätte er auch jetzt nicht eingreifen dürfen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Formal gibt es zwar ein Weisungsrecht, doch es darf nur rechtmäßig ausgeübt werden.

König der Journalisten, Verräter seines Amtes

Auch der Weisungsgeber ist an das Legalitätsprinzip gebunden, das Staatsanwälte zum Ermitteln verpflichtet, wenn Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Um dies zu unterlaufen, hatten Maas und seine Beamte die Idee mit dem Ministeriumsgutachten zur Frage des Staatsgeheimnisses ersonnen, das die Anhaltspunkte wegdefinieren würde, bevor ein vom Generalbundesanwalt beauftragtes externes Gutachten sie bestätigt. Harald Range hat wohl einen schmutzigen Trick gespielt, als er Maas überraschend das Ergebnis seines Gutachtens präsentierte, ehe dieser seines fertig hatte. Aber an diesem Trick war nichts rechtswidrig. Über die daraufhin erfolgte ministerielle Order, das Gutachten zurückzuziehen, darf man getrost anderer Meinung sein. Ein Verfahren wegen Strafvereitelung dürfte dennoch bald eingestellt werden. Zu hoch sind die Hürden, ähnlich übrigens wie bei einem angeblichen Landesverrat von Journalisten, die fragwürdige Geheimdienstpraktiken enthüllen wollen. Rechtswidrig ist vieles, strafbar Gott sei Dank nur weniges. Mit dieser Einsicht hätte auch Justizminister Maas den Gang der Dinge abwarten können. So muss er seinen Eingriff als „einvernehmlich“ mit dem geschassten Range herunterspielen, obwohl doch jeder weiß, das zum „einvernehmlich“ zwei gehören und Range längst auf Konfrontationskurs war. Lügen ohne rot zu werden, auch das gehört zum politischen Geschäft in Berlin. Maas ist jetzt bei den Journalisten der König und bei der Justiz unten durch. Er hat sich damit für alle hohen und höchsten Ämter qualifiziert. Nur jenes, welches er innehat, das hat er – verraten.

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