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Tornado Afghanistan

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Afghanistan: Karlsruhe: Tornado-Einsatz rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linksfraktion gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan abgewiesen. Durch die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge würden keine Rechte des Bundestags verletzt, hieß es.

Der Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Durch die Entsendung der sechs Aufklärungsflugzeuge werden die Rechte des Bundestags nicht verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Mit dem Urteil wies das Karlsruher Gericht eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag ab und billigte zugleich ausdrücklich Kriseneinsätze der Nato außerhalb des Bündnisgebietes. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte das Urteil als eine wichtige Botschaft an die deutschen Soldaten in Afghanistan. Auch Linksfraktionschef Gregor Gysi sieht sich teilweise gestärkt.

Die Linke hatte geltend gemacht, mit dem Einsatz werde der ursprünglich auf Verteidigung gerichtete Zweck der Nato überdehnt. Der Bundeswehreinsatz sei nicht mehr vom deutschen Zustimmungsgesetz zum Nato-Vertrag von 1955 gedeckt. Die Bundesregierung habe an einer "unzulässigen Fortentwicklung" des Nato-Vertrages von einem Verteidigungsbündnis zu einem "globalen Sicherheitsdienstleister" mitgewirkt, ohne dafür die Zustimmung des Bundestages eingeholt zu haben. Nach den Worten der Karlsruher Richter dient der Nato-geführte Isaf-Einsatz in Afghanistan jedoch der Sicherheit des euro-atlantischen Raums und damit durchaus dem Zweck der Nato. Denn Isaf solle den Aufbau des Landes schützen und dadurch ein Wiedererstarken des Terrornetzwerks Al Qaida und der islamistischen Taliban verhindern. Damit sollten weitere Angriffe auf das Gebiet der Nato unterbunden werden. Auch der Zweck der Nato - die Wahrung des Friedens - werde nicht verfehlt.

Nato-Einsätze nicht auf Bündnisgebiet begrenzt

Zwar sei die Nato von ihrer Struktur her ein regionales Verteidigungsbündnis, das den Frieden im europäischen und nordamerikanischen Raum sicherstellen solle, erklärten die Richter. Krisenreaktionseinsätze auf dem Gebiet eines angreifenden Staates seien aber dann von der regionalen Begrenzung des Nato-Vertrags gedeckt, wenn sie "sachlich und zeitlich" mit dem Angriff in Verbindung stünden. Dies sei bei Isaf der Fall, denn in Afghanistan reagiere die Nato letztlich auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Mit Blick auf das Nato-Konzept betonten die Richter, dass militärische Einsätze außerhalb des Bündnisgebietes auf dem Territorium eines angreifenden Staates "von vornherein mitgedacht" gewesen seien. Militäreinsätze der Nato seien schon seit Bestehen des Bündnisses nie allein auf das Bündnisgebiet begrenzt gewesen.

Verteidigungsminister Jung zeigte sich zufrieden, "dass das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Bundesregierung bestätigt hat, dass der Einsatz der Tornados verfassungsgemäß ist". Nach der Anfrage der Nato sei es auch richtig, den Einsatz der Aufklärungsflugzeuge im Herbst zu verlängern.

Aus Sicht des Zweiten Senats unter Vorsitz von Vizepräsident Winfried Hassemer gibt es zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass sich das Verteidigungsbündnis von seiner friedenswahrenden Ausrichtung abgekoppelt hat, die laut Grundgesetz unabdingbare Voraussetzung für eine Einordnung Deutschlands in das Bündnis ist. Die Linksfraktion hatte die Kooperation von Isaf mit der US-geführten - und aus ihrer Sicht völkerrechtswidrigen - "Operation Enduring Freedom" (OEF) kritisiert.

Gericht: Isaf und Enduring Freedom klar getrennt

Das Gericht geht dagegen von einer klaren Trennung aus: "Isaf und die Operation Enduring Freedom haben getrennte Zwecksetzungen, unterschiedliche Rechtsgrundlagen und klar abgegrenzte Verantwortungssphären", argumentierte der Senat. OEF diene der Terrorbekämpfung, Isaf dagegen der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Afghanistan. Die Kooperation zwischen den Einsätzen hebe diese Trennung nicht auf, zumal Aufklärungsdaten der Tornado-Flugzeuge nur begrenzt an OEF weitergegeben würden.

Gysi dagegen bezweifelte, dass diese Trennung faktisch wirklich durchgehalten wird. Karlsruhe habe sich bei seiner Einschätzung im Wesentlichen auf die Angaben des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, gestützt. Die Botschaft des Zweiten Senats laute eindeutig, dass Isaf und OEF klar getrennt sein müssten: "Wenn es Überschneidungen gibt, dann liegt hier ein Verfassungsverstoß vor", sagte Gysi in Karlsruhe. Die Bundesregierung müsse sich nun Gedanken darüber machen, wie sie diese Trennung aufrechterhalten wolle. (mit dpa/ddp)

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