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Politik: Afghanistan: Papst räumt Recht auf Verteidigung ein

Papst Johannes Paul II. hat den Terrorismus als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bezeichnet, gegen das es ein "Recht auf Verteidigung" gebe.

Papst Johannes Paul II. hat den Terrorismus als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bezeichnet, gegen das es ein "Recht auf Verteidigung" gebe. Dieses Recht müsse sich jedoch an moralische und juristische Regeln halten, heißt es in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1.Januar, die die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag vorab veröffentlichte. Die persönliche Verantwortung der Schuldigen müsse bewiesen werden und dürfe nicht auf die Nationen, Ethnien und Religionen ausgedehnt werden, denen die Terroristen angehören.

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