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Politik: Aktenschwund im Kanzleramt: "Die Sache ist mausetot"

Jochen Dieckmann hat noch keine befriedigende Antwort gefunden. Der Düsseldorfer Justizminister hat die Sache schon mehrfach mit seinen Fachbeamten besprochen, aber jede Lösung hat eigene Schwächen.

Jochen Dieckmann hat noch keine befriedigende Antwort gefunden. Der Düsseldorfer Justizminister hat die Sache schon mehrfach mit seinen Fachbeamten besprochen, aber jede Lösung hat eigene Schwächen. Mehr als 10 000 aufgebrachte Bürger haben dem ihm unterstellten Generalstaatsanwalt in Köln geschrieben und vorsorglich gegen eine denkbare Einstellung des Verfahrens "Aktenschwund im Kanzleramt" in den letzten Tagen der Regierung Kohl 1998 protestiert. Dieckmann will auf der einen Seite sicher stellen, dass die Bürger eine qualifizierte Antwort auf ihr Begehren bekommen, auf der anderen Seite legt die Behörde sich selbst lahm, wenn sie jeden der 10 000 Einsprüche individuell behandelt.

Die endgültige Entscheidung der Bonner Staatsanwaltschaft in Sachen Aktenschwund ist noch nicht fertig. Die Ermittler, das bestreitet zwischen Bonn und Düsseldorf niemand, denken an eine Einstellung des Verfahrens. Weil es sich in jedem Fall um eine politisch brisante Entscheidung handelt, waren der Generalstaatsanwalt und das Justizministerium mit der Sache befasst gewesen, übrigens bevor die Bürger ihren mannigfachen Protest kund getan haben. Nicht zuletzt diese Protestwelle setzt Jochen Dieckmann politisch zu. Der Sozialdemokrat müsse die ihm unterstellte Staatsanwaltschaft anweisen, die Ermittlungen nicht einzustellen, verlangen nicht nur die 10 000, die bei seinem Generalstaatsanwalt offiziell protestiert haben. Formal könnte Dieckmann eingreifen. "Das Gesetz ermächtigt das Justizministerium", erklärte Dieckmann jetzt öffentlich, "zu Weisungen allgemeiner Art und auch zu Weisungen im Einzelfall". Dieckmann könnte also dafür sorgen, dass Kanzleramtschef Bohl und einige seiner Spitzenbeamten vor Gericht die Aktenvernichtungsaktion in den letzten Tagen vor der Amtsübergabe an Gerhard Schröder rechtfertigen müssen. Entsprechende Hoffnungen hat Dieckmann allerdings stark gedämpft. "Der Justizminister in NRW", hat der Jurist Dieckmann sichtlich gequält formuliert, "macht von seinem Weisungsrecht in anhängigen Ermittlungsverfahren in ständiger Selbstbindung keinen Gebrauch".

Natürlich kennen seine Fachbeamten den Sachstand des Bonner Verfahrens und sie sind genauestens über die Beweisschwierigkeiten der Ermittler informiert. "Natürlich gab es einen hinreichenden Anfangsverdacht", erklärt einer der Bonner Ermittler im vertraulichen Gespräch, nachdem man ihm versichert hat, seinen Namen nicht zu nennen. Der Ermittler hat auch volles Verständnis für die aufgebrachte Öffentlichkeit, denn der Bericht von Sonderermittler Burkhard Hirsch beschreibt anschaulich, was in den letzten Tagen der Regierung Kohl im Kanzleramt passiert ist. "Das liest sich sehr süffig", urteilt der Ermittler und lässt auch durchblicken, dass man sich natürlich fragt, warum ausgerechnet in den sensiblen Fällen - Leuna, Panzergeschäft und Eisenbahnerwohnungen - Lücken in den Archiven bestehen. Er bedauert, was er nun hinzufügen muss: "Uns helfen keine Vermutungen, wir müssen beweisen, um welches Aktenstück es sich handelt, was darin stand, warum und ob es aufbewahrt werden musste". Es schließt sich die Frage an, wie man beweisen soll, um welche Schriftstücke es sich auf den zwei Gigabite gehandelt haben könnte, die von der Festplatte gelöscht wurden. "Das können sie nur beweisen, wenn sie andere Akten haben oder wenn sie Aussagen bekommen, beides haben wir nicht", gewährt er Einblick in ihre Fahndungsmethoden. Da Burkhard Hirsch alle Beteiligten längst befragt hat und es sich im übrigen um politisch versierte Leute handelt, die offenbar bisher nicht zu reden bereit waren, sieht er kaum Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Beweisführung. "Es kommt nicht darauf an, was sie vermuten, sie müssen davon überzeugt sein, es vor Gericht beweisen zu können", analysiert er bevor er hinzufügt, "die Sache ist mausetod".

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