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Konkrete Vorschriften im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte lehnt das Finanzministerium ab.

© dpa

Aktionsplan für Menschenrechte: Schäuble lehnt konkrete Vorgaben für Firmen im Ausland ab

Das Finanzministerium sperrt sich gegen den Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (Nap). Es befürchtet Nachteile für deutsche Firmen.

Wie ernst es Unternehmen mit den Menschenrechten im Ausland nehmen müssen, soll am Freitag in einer weiteren Staatssekretärsrunde diskutiert werden. Das Finanzministerium ist mit dem Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (Nap) aus dem Auswärtigen Amt so unzufrieden, dass es dem Nap alle Zähne ziehen will. Dagegen haben sich nun die Vize-Fraktionsvorsitzenden der SPD mit einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt.

Die Industrie befürchtet teure Berichts- und Nachbesserungspflichten, wenn sie für ihre Lieferketten stärker in die Verantwortung genommen würden. Aber es gibt auch andere Stimmen. So sagte der Nachhaltigkeitsbeauftragte von Tchibo, Achim Lohrie, dem Tagesspiegel: „Uns würde das nicht vor unüberwindliche Hürden stellen.“ Die im Nap formulierten „Sorgfaltspflichten“ deutscher Unternehmen, die im Ausland produzieren oder kaufen, hält Lohrie für eine gute „gute Handreichung für alle Unternehmen“. Tschibo habe vor zehn Jahren damit begonnen, seine Lieferketten genauer anzuschauen.

Tschibo geht schon länger andere Wege

„Wir sind den umgekehrten Weg gegangen“, berichtet er. Man hätte sich die Lage in den Ursprungsländern genauer angeschaut und dann entschieden, mit welchen Unternehmen sie eine längerfristige Partnerschaft eingehen wollten, um „zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen“. Für Lohrie zählen dazu nicht nur die Einhaltung von Menschenrechten und die Gewährung besserer Arbeitsbedingungen, sondern auch die Umweltauswirkungen, die Produkte und ihre Rohstoffe hinterlassen. Gerade erst hat Tchibo einen Vertrag mit Gewerkschaften aus den Lieferländern abgeschlossen, der Vorgaben für die Arbeitsbedingungen enthält. Und 2017 würde die gesamte Baumwollkleidung aus Biobaumwolle gefertigt sein, sagt Lohrie.

Das Finanzministerium warnt, dass Unternehmen im Ausland Wettbewerbsnachteile erleiden könnten, wenn sie „Sorgfaltspflichten“ erfüllen müssen. In der Stellungnahme der Hauses von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) heißt es: „Insbesondere sollte sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte ergebendes ,soft law’ nicht in für die deutschen Unternehmen mit übermäßigen Bürokratiekosten und Haftungsrisiken verbundene rechtliche Verpflichtungen umgedeutet werden.“

Schäubles Haus kritisiert zudem, dass der Nap auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (CSR) Einfluss haben könnte. Im vorgelegten Gesetzentwurf fehlt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten. Und auch bei Firmen im öffentlichen Eigentum empfiehlt das Ministerium, das die Beteiligungen formal hält: „Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten erscheint es ratsam, für Unternehmen allenfalls nicht verpflichtende Maßnahmen zu empfehlen“, heißt es in dem Schreiben an das Auswärtige Amt. Denn es würden Grundrechte der Unternehmen berührt.

SPD-Politiker schreiben Brief ab Merkel

Der Menschenrechtssprecher der Grünen, Tom Königs, sagt: „Die Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, Fluchtursachen bekämpfen zu wollen. Der jetzige Entwurf des Nap zeigt allerdings, dass dieser Vorsatz nicht mehr ist als schöne Worte.“

Das Finanzministerium begründet seine Argumentation damit, dass sich konkrete Vorgaben zu dem Thema nicht im Koalitionsvertrag fänden. Auch in der Erklärung der G-7-Staaten beim Gipfel in Elmau 2015 zum Thema Lieferketten sei das weniger konkret gefasst. Dem halten die SPD-Politiker in ihrem Brief an Angela Merkel folgende Formulierungen der G-7-Abschlusserklärung entgegen: „Wir unterstützen nachdrücklich die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN und begrüßen die Bestrebungen zur Erstellung substanzieller Nationaler Aktionspläne. In Übereinstimmung mit den VN-Leitprinzipien rufen wir die Privatwirtschaft dringend auf, ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachzukommen.“

Achim Lohrie von Tschibo sagt: Es sei egal, ob die Vorgaben verpflichtend seien oder nicht, sie seien auf jeden Fall „moralisch geboten“.

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