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Politik: Al Masris Anwalt will in den USA in Berufung gehen

Washington / Ulm - Trotz der Abweisung der Klage des von der CIA nach Afghanistan verschleppten deutschen Staatsbürgers Khaled al Masri in den USA spricht sein deutscher Anwalt Manfred Gnjidic von einem Teilerfolg. Richter Ellis am Bundesgericht in Alexandria, Virginia, habe betont, al Masri verdiene Schadensersatz, wenn seine Geschichte wahr sei, sagte Gnjidic dem Tagesspiegel.

Washington / Ulm - Trotz der Abweisung der Klage des von der CIA nach Afghanistan verschleppten deutschen Staatsbürgers Khaled al Masri in den USA spricht sein deutscher Anwalt Manfred Gnjidic von einem Teilerfolg. Richter Ellis am Bundesgericht in Alexandria, Virginia, habe betont, al Masri verdiene Schadensersatz, wenn seine Geschichte wahr sei, sagte Gnjidic dem Tagesspiegel. Zweifel daran könne es nicht geben, al Masris Leidensgeschichte sei mehrfach geprüft und in den Medien beschrieben worden. Gemeinsam mit seinen amerikanischen Anwaltskollegen von der American Civil Liberties Union (ACLU) plane er in Berufung zu gehen. „Wir lassen nicht ab.“ Man habe weitere Möglichkeiten, den Druck aufrechtzuerhalten: über den BND-Untersuchungsausschuss im Bundestag oder über Klagen gegen die USA und gegen Mazedonien vor einem deutschen Gericht. US-Anwalt Ben Wizner sagte dem Tagesspiegel, man wolle al Masri in die USA zu Gesprächen mit Abgeordneten bringen. Der Kongress könne die vom Gericht vorgeschlagene Entschädigung beschließen.

Laut der im Dezember eingereichten Klage gegen CIA-Chef George Tenet war al Masri an Silvester 2003 in Mazedonien festgenommen und von der CIA für mehrere Monate nach Afghanistan entführt worden, weil man ihn mit einem Al- Qaida-Terroristen ähnlichen Namens verwechselt hatte. Die US-Regierung hatte unter Berufung auf ein Geheimhaltungsprivileg aus dem Kalten Krieg beantragt, die Klage nicht zuzulassen, weil im Prozess Geheimdienstpraktiken öffentlich würden – zum Schaden der USA. Deshalb könne weder die Regierung noch die CIA offiziell Stellung nehmen.

Zwischen 1954 und 2001 hatten die US-Regierungen 55-mal das Geheimhaltungsprivileg genutzt, seit 2001 unter George W. Bush 23-mal. Die Gerichte geben der Regierung meistens Recht – eine Ausnahme von der generellen Tendenz der jüngsten Zeit, wonach Justiz und Parlament die Methoden im Kampf gegen den Terror stärker kontrollieren und eher für die Rechte von Terrorverdächtigen und Gefangenen entscheiden.

Al Masris Klage ist das zweite Verfahren in den USA wegen „rendition“, der Verschleppung Terrorverdächtiger zum Verhör ins Ausland. ACLU-Anwalt Ben Wizner, der al Masri in den USA vertritt, nannte die Anwendung des Geheimdienstprivilegs „absurd“. Der Ablauf der Entführung und der CIA-Methoden sei durch die Medien öffentlich bekannt.

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