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Politik: ALG-II-Bezieher dürfen mehr dazu verdienen

Der Bundesrat hat bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose gebilligt. So dürfen Bezieher des Arbeitslosengeldes II künftig von einem 400-Euro-Job 160 Euro behalten. (03.06.2005, 14:14 Uhr)

Berlin - Der Bundestag billigte am Freitag mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union eine entsprechende Neureglung. Die FDP enthielt sich der Stimme.

Mit der Einigung zu höheren Zuverdienst-Möglichkeiten wurde die erste Vereinbarung des Job-Gipfels von Regierung und Union im März umgesetzt. Von einem 400-Euro-Zusatzjob dürfen ALG-II-Empfänger beispielsweise künftig 160 Euro behalten. Das Gesetz ist zugleich die erste Korrektur der seit Anfang 2005 geltenden Hartz-IV-Reform.

Aus Sicht der Koalition und der Union werden nun mehr Anreize für eine Job-Aufnahme geschaffen. Zudem sei die Neuregelung einfacher. Die FDP dagegen hält das Modell für wenig wirksam auch im Kampf gegen Schwarzarbeit und fordert eine «echte Reform des Niedriglohnsektors».

Künftig gelten höhere Freibeträge, bis zu denen ein Zuverdienst anrechnungsfrei ist. Danach dürfen Langzeitarbeitslose bei Zusatzjobs einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro behalten, der nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Zwischen 101 und 800 Euro beträgt der Freibetrag 20 Prozent, über 800 Euro 10 Prozent. Bei Zuverdiensten von 600 Euro bleiben 200 Euro übrig, bei 1200 sind es 280 Euro. Die Obergrenze für Freibeträge liegt für Kinderlose bei 1200 Euro und für Hilfsbedürftige mit Kindern bei 1500 Euro brutto.

Von den besseren Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren also vor allem Bezieher niedriger Einkommen. Für Langzeitarbeitslose könnten Studien zufolge Mini-Jobs der «Einstieg zum Aufstieg» in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Bei der Einigung auf die Hartz-IV-Reform im Vermittlungsausschuss Ende 2003 hatte die Union höhere Zuverdienste noch blockiert. Nach ersten Erfahrungen und dem Job-Gipfel gab es eine Annäherung. Nach bisherigen Plänen sollen die höheren Zuverdienste vom 1. Oktober an gelten. Allerdings ist ein pünktlicher Start aufgrund von Software-Problemen fraglich.

Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner und sein Unionskollege Wolfgang Meckelburg begrüßten es, dass trotz einer möglichen Neuwahl sinnvolle Kompromisse möglich sind. Thea Dückert (Grüne) zufolge wird ein erster Schritt getan, «damit nicht nur das Fordern, sondern endlich auch das Fördern bei den Menschen ankommt». Fehlanreize beim Einstiegsgeld würden korrigiert. Klar gestellt werde, dass Kosten für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus von der Kommune getragen werden müssen, aus der die Frau geflohen ist. Heinrich Kolb von der FDP forderte durchgängig höhere Freibeträge. Generell müssten diejenigen mehr Geld haben, als die, die weniger oder gar nicht arbeiten. (tso)

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