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Politik: Alle Kinder sind gleich

Betroffen sind von einem Verbot heimlicher Abstammungstests oft unverheiratete Männer – denn sie wollen wissen, ob sie tatsächlich für ein Kind unterhaltspflichtig sind. Aber auch für Verheiratete kann es wichtig werden zu wissen, ob ein Kind von ihnen ist.

Betroffen sind von einem Verbot heimlicher Abstammungstests oft unverheiratete Männer – denn sie wollen wissen, ob sie tatsächlich für ein Kind unterhaltspflichtig sind. Aber auch für Verheiratete kann es wichtig werden zu wissen, ob ein Kind von ihnen ist. Der Bundesgerichtshof hat die Zahlungspflichten geschiedener und nichtverheirateter kürzlich angenähert. Nach bislang noch geltendem Recht darf eine geschiedene Mutter mindestens acht Jahre nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben und wird dafür vom Vater des Kindes unterstützt – neben dem Unterhalt, den der Vater dem Kind ohnehin zahlen muss. Eine Unverheiratete muss nach drei Jahren wieder aus dem Haus, schließlich gibt es den Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ein geschiedener Vater muss zudem nach allen Abzügen mindestens 840 Euro für sich selber übrig behalten. Ist er unverheiratet, sind es 1000 Euro. Der Bundesgerichtshof sah darin einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Das Justizministerium arbeitet zudem an einem entsprechenden Gesetz. babs

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