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Politik: „Alle Vorgaben beachtet“

Die Linkspartei wehrt sich gegen die Kritik von Ex-Verfassungsrichtern an ihrer Listenaufstellung

Berlin - In der Linkspartei/PDS wächst die Nervosität, was ihre Landeslisten angeht. Denn es bestehen in Juristenkreisen Zweifel, ob diese in allen Bundesländern wirklich zugelassen werden können. Der Grund: Die nach dem Wahlgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nötige Homogenität der Listen könnte durch einen zu hohen Anteil an Mitgliedern der WASG nicht gewährleistet sein. Das wiederum könnte Wahlanfechtungen nach sich ziehen. Es steht einiges auf dem Spiel für die Partei: Kämen Landeswahlausschüsse zum gleichen Schluss, wie jetzt die Ex-Verfassungsrichter Karin Graßhoff und Hans H. Klein – dass die Linkspartei das Wahlrecht umgehe und missbrauche –, könnten in einigen Ländern die Listen nicht zugelassen werden. Das bedeutet, dass der Stimmanteil der Linkspartei niedriger ausfallen wird. Und es wäre mitten im Wahlkampf ein Rückschlag für die Glaubwürdigkeit der Partei.

Entsprechend energisch widerspricht daher Bodo Ramelow, der Wahlkampfleiter der Linkspartei/PDS, diesen Zweifeln am Vorgehen der Partei. „Es ist nachgerade ein Stück aus dem Tollhaus, wenn nun der unter erheblicher Nötigung der Verfassungsorgane aufgebaute Zeitdruck von vorgezogenen Neuwahlen dazu genutzt werden soll, der Linkspartei und/oder der WASG eine Umgehung von Gesetzen zu unterstellen“, sagt er. Alle Hinweise aus den Beratungen mit dem Bundeswahlleiter Johann Hahlen seien eingehalten worden.

Dem Tagesspiegel nannte Ramelow nun die vier wesentlichen Hinweise. Demnach dürfen nicht zu viele WASG-Mitglieder auf den Linksparteilisten erscheinen; als Bandbreite sei die bisherige Praxis der offenen Listen der PDS bezeichnet worden. Von „homöopathischer Dosis“ war dabei auch die Rede. Man habe, so Ramelow, darauf geachtet, dass die Kandidaten auf jeder Landesliste „zu 75 Prozent plus eins“ Mitglied der PDS seien. Allerdings sind in Hessen laut Medienberichten sechs von zwanzig Listenkandidaten aus der WASG – also 30 Prozent. Zweitens machte Hahlen laut Ramelow klar, dass nicht in allen West-Ländern WASG-Bewerber die Liste anführen dürfen. Drittens sei ein „Reißverschlussverfahren“ – abwechselnd PDS und WASG – als problematisch bezeichnet worden. Zudem sei es als nicht zulässig erklärt worden, wenn etwa die ersten fünf Plätze – also die aussichtsreichen – für die WASG reserviert worden wären.

„Wir haben alle Vorgaben erfüllt“, sagt Ramelow. Um sich juristisch abzusichern, habe die Partei 40 000 Euro ausgegeben. Allerdings entscheidet zunächst nicht der Bundeswahlleiter über die Zulässigkeit der Listen, sondern der jeweilige Landeswahlausschuss. Aus den Ländern sind unterschiedliche Interpretationen zu hören, was die Linksparteilisten angeht.

Um weitere Zweifel zu zerstreuen, verweist Ramelow darauf, dass nach der Wahl die Fusion beider Parteien angestrebt werde. Auch die Fraktionsbildung im Bundestag – die nur möglich ist, wenn zwei Parteien in keinem Bundesland konkurrieren, wie zuletzt PDS und WASG in NRW – sieht Ramelow im Gegensatz zu den Ex-Verfassungsrichtern nicht als problematisch an: es sei nicht beabsichtigt, dass beide Parteien bei künftigen Wahlen nochmals gleichzeitig kandidieren.

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