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Die Teilnehmer der Demonstration von AfD, Pegida und Pro Chemnitz mit Björn Höcke.

© Ralf Hirschberger/dpa

Alternative für Deutschland: Der Verfassungsschutz sollte die AfD beobachten

Es ist klar, dass sich Teile der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Das muss der Staat im Blick behalten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Antje Sirleschtov

Wenn es bislang noch an Indizien dafür gefehlt hat, dass es einzelne Politiker, aber auch ganze Strömungen der AfD gibt, die offen rechtsextreme Gewalt und Hetze gegen den Staat und seine Institutionen verteidigen, dann wurden sie in den vergangenen Tagen geliefert. Durch Wort und Schrift und Tat.

Wer sich etwa an die Spitze eines Demonstrationszuges setzt, bei dem der Hitlergruß gezeigt und rechte Parolen gegrölt werden, der soll sich nicht darauf berufen können, auf dem Boden des Grundgesetzes für die berechtigten Anliegen besorgter Bürger eintreten zu wollen. In Bremen und Niedersachsen haben die Verfassungsschutzbehörden nun die richtigen Schritte eingeleitet: Sie beobachten die Jugendorganisationen der AfD. Andere Bundesländer und die Verfassungsschutzbehörde des Bundes sollten folgen.

Keine Märtyrer

Wann, wenn nicht jetzt, ist klar, dass sich Teile dieser Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten? Wo das der Fall ist, muss der Staat Strukturen und Netzwerke beobachten. Nur so können Erkenntnisse zusammengetragen werden, auf deren Grundlage dann auch eine Beobachtung der gesamten AfD zu rechtfertigen ist – ohne sie in den Augen ihrer Anhänger zum Märtyrer zu machen.

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