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Politik: Amtsdeutsch

Foto: Rückeis / Montage: DP HINTER DEN LINDEN In der Kürze liegt die Würze. Bei Juristen liegt sie in der Abkürzung.

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HINTER DEN LINDEN

In der Kürze liegt die Würze. Bei Juristen liegt sie in der Abkürzung. Sie kämen gar nicht aus ohne Abkürzungen, so komplex ist ihre Materie, wie man weiß. Da ist zum Beispiel die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen). Wir gehen mal davon aus, dass die sein muss. Und da müssen Beamte samt Sekretärinnen irgendwie ja auch mündlich und schriftlich damit umgehen. Deshalb heißt die Zehnte Verordnung zur Durchführung . . ., diese Verordnung also abgekürzt einfach 10. BImSchV. Wenn ein Beamter zum anderen von der zehnten Bimschv spricht, weiß der sofort, was gemeint ist. Stellen wir uns jedenfalls so vor. Besonders gefällt uns in dem Zusammenhang ein Gesetzgebungsakt, dem sich der Bundesrat am Freitag zuwendet: 1. GGVSEÄndV2004. Hier geht es, völlig klar, um die Bestandteile Gefahrgut, Verordnung, Straße, Eisenbahn, Änderung. Noch in diesem Jahr.

Apropos Änderung. Einige Bundesländer fordern, dass sich am Status des Deutschen als EU-Amtssprache nichts ändert und in EU-Arbeitsgruppen auch weiterhin ins Deutsche übersetzt wird. Die EUAGDeuÜ-Forderung sozusagen. Man fürchtet im Bundesrat, dass bald nur noch Englisch und Französisch geredet wird. Well, c’est la vie, isn’t it? Hinter dem sprachpolitischen Vorstoß steckt vor allem Baden-Württemberg. Das allerdings wundert uns doch. Weil Schwaben und Badener in der EU die Übersetzung erstens gar nicht bräuchten, und zweitens nichts damit anfangen könnten. Denn wie werben die Baden-Württemberger für sich? Wir können alles. Außer Hochdeutsch.

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