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Analyse: Europapolitik: Andere Länder, andere Rechte

Die CSU verlangt mehr Mitsprache in Europa. In Ländern wie Dänemark und Österreich gibt es die längst. Ein Vorbild für Deutschland?

Selten ist die CSU im Bundestag auf so breiten Widerstand gestoßen wie jetzt mit ihren Vorstößen zur Europapolitik. Von "populistischen Ausbrüchen" redet die SPD, Deutschland dürfe nicht "zum Bremser in Europa werden", warnen aber auch CDU, FDP und Grüne unisono.

Stein des Anstoßes: Die CSU will durchsetzen, dass Bundestag und Bundesrat der Regierung künftig verbindlich vorschreiben können, wie sie sich bei Verhandlungen in Brüssel zu entscheiden hat. Zwar hat auch das Bundesverfassungsgericht vor zwei Wochen verlangt, dass der Bundestag künftig mehr Einfluss auf die Europapolitik bekommen soll. Die CSU will über dieses Urteil allerdings noch hinausgehen.

Weil sich ihre Protagonisten – allen voran Generalsekretär Alexander Dobrindt – schon in der Vergangenheit eher euroskeptisch geäußert haben, liegt der Verdacht nahe, der Partei gehe es letztlich nicht um mehr Mitsprache des Parlaments, sondern um die Blockade einer weiteren Integration der Europäischen Union.

Ein Blick ins EU-Ausland zeigt allerdings: Einige nationale Parlamente haben bereits jetzt deutlich mehr Mitspracherechte als der Bundestag – ohne dass deswegen die EU bereits handlungsunfähig wäre.

Den meisten Einfluss auf europäische Politik hat das dänische Folketing. Vor jeder Verhandlung oder Abstimmung im EU-Rat müssen der Regierungschef oder der zuständige Minister ihre Position vom Europaausschuss des Parlaments absegnen lassen. Stimmt der nicht zu, muss ein Kompromiss gefunden werden.

Die dänische Regierung ist während der Verhandlungen in Brüssel also in ihren Entscheidungen nicht mehr frei, auf der anderen Seite ist sie im Vergleich zu anderen Ländern oft besser vorbereitet. Denn sie geht mit einem klaren Standpunkt in die Auseinandersetzung.

Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass derartig weitgehende Parlamentsvorbehalte – wie sie beispielsweise auch in Schweden oder Finnland existieren – die Kompromisssuche auf EU-Ebene behindern. So ließen erst unlängst die Schweden das geplante EU-einheitliche Scheidungsrecht scheitern, weil der heimische Europaausschuss damit nicht einverstanden war.

In Österreich dagegen muss die Regierung sich nicht jede einzelne Entscheidung vom Parlament absegnen lassen. Ergreift es allerdings die Initiative, kann es die Regierung auf eine bestimmte Position festlegen.

Dieses Modell schwebt nun auch der CSU vor. Anders als vom Bundesverfassungsgericht verlangt will sie die Regierung nicht nur in solchen Fragen binden, bei denen es de facto um Änderungen der europäischen Verträge geht. Vielmehr soll das Parlament der Regierung auch im Alltagsgeschäft Vorgaben machen können. Darüber hinwegsetzen darf sich die Regierung dann nur noch aus "zwingenden außen- und integrationspolitischen" Gründen.

Schon jetzt kann der Bundestag zu den meisten Fragen zwar Stellung nehmen. Seine Anmerkungen müssen von der Regierung allerdings nur berücksichtigt werden. "Übersetzt aus dem Juristendeutsch heißt das, sie können auch ignoriert werden", sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn, unter dessen Federführung die CSU ihre Position derzeit konkretisiert, im Gespräch mit ZEIT ONLINE.

So hätten beispielsweise bei der Errichtung einer europäischen Grundrechteagentur alle Fraktionen die Bundesregierung aufgefordert, diese solle mit weniger Geld und Personal ausgestattet werden als von der EU-Kommission geplant. Die Bundesregierung habe dieses Anliegen jedoch noch nicht einmal in die Verhandlungen eingebracht.

Silberhorn ist zudem überzeugt, dass ein Parlamentsvorbehalt die Verhandlungsposition der Regierung nicht schwächen, sondern stärken werde. "Schon jetzt setzt die Bundesregierung bei Verhandlungen mitunter das Instrument des Parlamentsvorbehalts aus taktischen Gründen ein, obwohl es gar keinen gibt", sagt der CSU-Abgeordnete.

Seiner Meinung nach stellt eine Umsetzung der CSU-Forderungen den Zeitplan der Bundesregierung für die Verabschiedung des Gesetzes nicht infrage. "Schwierig sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, nicht das was wir darüber hinaus wollen", so Silberhorn.

Der Blick nach Österreich könnte auch all jene beruhigen, die befürchten, die CSU wolle via Bundestag und Bundesrat eine europapolitische Eiszeit ausrufen. Denn von seinem Recht, der Regierung bindende Vorgaben zu machen hat das dortige Parlament in 14 Jahren genau einmal Gebrauch gemacht. Ansonsten beschränken sich die Parlamentarier auf Empfehlungen. Partei- und Koalitionsinteressen machen die Abgeordneten folgsam. Ob dies in Deutschland anders wäre, wird sich allerdings nur herausfinden lassen, wenn sich die CSU im Streit mit der CDU durchsetzt.

Quelle: ZEIT ONLINE

Katharina Schuler

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