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Politik: Andere Länder sind weiter - Europäische Gesetze im Überblick

Die UN-Kinderkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder gewaltfrei zu erziehen. Einige europäische Länder haben das bereits umgesetzt.

Die UN-Kinderkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder gewaltfrei zu erziehen. Einige europäische Länder haben das bereits umgesetzt.

UN-Kinderkonvention

"Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung ... zu schützen."

(Artikel 19 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes; Deutschland hat die Konvention ratifiziert)

Schweden

"Das Kind hat ein Recht auf Fürsorge, Sicherheit und eine sorgfältige Erziehung. Ein Kind soll mit Achtung vor seiner Person und seiner Eigenart behandelt werden und darf keiner körperlichen Bestrafung oder einer sonstigen kränkenden Behandlung ausgesetzt werden."

(Kapitel 6 Paragraph 1 des Elterngesetzes)

Norwegen

"Das Kind darf weder Gewalt ausgesetzt werden noch in anderer Weise derart behandelt werden, dass die körperliche oder seelische Gesundheit einem Schaden oder einer Gefahr ausgesetzt wird."

(Paragraph 30 Abs. 3 des Kindergesetzes)

Dänemark

"Die Personensorge bringt die Pflicht mit sich, das Kind gegen physische und psychische Gewalt und gegen sonstige kränkende Behandlung zu schützen."

(Paragraph 7 Abs. 2 des Mündigkeitsgesetzes)

Österreich

"Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig."

(Paragraph 146 a ABGB)

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