zum Hauptinhalt
Sozialministerin Andrea Nahles

© Inga Kjer / dpa

Andrea Nahles vollzieht Wende: Gleicher Sozialhilfe-Regelsatz auch für Behinderte

Erwachsene Menschen mit Behinderung, die nicht in einem eigenen Haushalt leben können, mussten in den vergangenen Jahren finanzielle Kürzungen bei der Sozialhilfe hinnehmen. Damit soll nun Schluss sein.

Erwachsene Menschen mit Behinderung sollen ab sofort den vollen Sozialhilfesatz erhalten, auch wenn sie nicht in einem eigenen Haushalt leben können. Wenn sie beispielsweise bei ihren Eltern wohnen, bekommen sie künftig 80 Euro mehr im Monat. Eine entsprechende Weisung solle an die Bundesländer gehen, sagte ein Sprecher von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Schätzungen zufolge könnten davon etwa 30000 bis 40000 Menschen profitieren.

Damit vollzieht das Sozialministerium eine überraschende Wende. Mit der Neuberechnung der Hartz-IV-Leistungen im Jahr 2011 war auch beschlossen worden, dass der Regelsatz für volljährige Behinderte, die nicht im eigenen Haushalt leben, um 20 Prozent gekürzt wird. Kritik an dieser Regelung hatte es von Anfang an gegeben, sowohl von Seiten der Behindertenverbände, aber auch vom damaligen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe. Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Bundessozialgericht diese Kürzung als verfassungswidrige Ungleichbehandlung moniert. Das Sozialministerium wiederum hatte die Entscheidung der Kasseler Richter im Februar diesen Jahres durch ein Rundschreiben ausgesetzt.

Nun heißt es im Sozialministerium, bis auf Weiteres solle der volle Regelsatz von derzeit 399 Euro gezahlt werden. 2016 soll über eine gesetzliche Neuregelung der sogenannten Regelbedarfsstufe III für Behinderte beraten werden. Dann wird auch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegen, also das Datenmaterial, das Grundlage für die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze ist.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßte diese Entscheidung. „Wir haben uns von Anfang an gegen die Regelbedarfsstufe III ausgesprochen, weil sie zu einer Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung führt", sagte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Trotz des Urteils des Bundessozialgerichts hätten viele Grundsicherungsämter weiterhin nur die verringerten Sätze der Regelbedarfsstufe III angewendet. Grund hierfür seien Rundschreiben des Sozialministeriums gewesen, an denen es Zweifel an der Gesetzesauslegung des Gerichts zum Ausdruck gebracht habe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false