zum Hauptinhalt
Deutsche Geheimdienstler dürfen offenbar auch künftig Asylbewerber aushorchen.

© dpa

Anfrage der Linken: Geheimdienste können Asylbewerber weiterhin aushorchen

Eine zum BND gehörende Behörde, die Informationen von Asylbewerbern abgeschöpft hat, soll aufgelöst werden. Dennoch dürfte das Aushorchen von Flüchtlingen weitergehen, wie die Bundesregierung jetzt einräumen musste.

Die Geheimdienste können auch nach der Auflösung der umstrittenen Hauptstelle für Befragungswesen Informationen von Asylbewerbern in Deutschland abschöpfen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am Freitag der Nachrichtenagentur dpa vorlag. Die Nachrichtendienste dürften Flüchtlinge auch nach der geplanten Abwicklung der Behörde Ende Juni befragen, heißt es darin.

Auch übermittele das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Diensten weiter Informationen aus Asylverfahren. Linksfraktionsvize Jan Korte sagte, die Auflösung der Behörde sei nur ein Ablenkungsmanöver. Das Türschild werde abgehängt, aber die fragwürdige Praxis gehe weiter.

Linke: HBW hat Keine ausreichende Rechtsgrundlage

Die HBW ist dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugeordnet. Sie existiert seit 1958. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres jedoch hatten der NDR und die „Süddeutsche Zeitung“ die Tätigkeiten der HBW umfassend publik gemacht. Deutsche Geheimdienstler sollen dort Asylbewerber systematisch über Details aus ihren Heimatländern ausfragen und Informationen aus diesen Gesprächen auch an ausländische Partnerdienste - etwa in den USA - weitergegeben haben. Im Raum steht der Vorwurf, dass die Amerikaner solche Informationen auch für den Einsatz von Kampfdrohnen nutzen - und Deutschland sich so mitschuldig an tödlichen Angriffen machen könnte.

Die Bundesregierung erklärte damals, es sei nicht auszuschließen, dass Informationen aus den Befragungen „auch zum militärischen Lagebild“ der Partnerdienste beitragen könnten, stritt eine mögliche Beteiligung am US-Drohnenkrieg aber ab. Die Regierung räumte zugleich ein, dass in der Einrichtung Asylbewerber auch durch Vertreter „der alliierten Partnerdienste ohne deutsche Begleiter“ befragt wurden.

Die Empörung war groß. Kritiker zweifelten an der Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der Behörde. "Für die Übermittlung von Daten über Asylsuchende an die HBW und damit den BND gibt es keine ausreichende Rechtsgrundlage“, sagte zum Beispiel die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke.

Weiterhin "Erkenntnisaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten"

Die Bundesregierung kündigte schließlich an, die Hauptstelle für Befragungswesen zu schließen. Das Ziel sei stattdessen, die Befragungen direkt in den Krisenregionen zu intensivieren. Die Auflösung der Stelle ist zum 30. Juni geplant. Auf die Nachfrage der Linksfraktion teilte die Regierung nun aber mit, dass die Schließung der Einrichtung keineswegs das Ende der Befragungspraxis in Deutschland bedeutet. BND, Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) können auch künftig Asylbewerber befragen, heißt es in der Antwort.

Außerdem übermittele das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von sich aus Informationen aus Asylverfahren an den BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Beide Geheimdienste könnten um solche Informationen der Flüchtlingsbehörde auch bitten. An anderer Stelle erklärte die Regierung auf Anfrage der Linksfraktion, „der allgemeine Erkenntnisaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten“ bleibe von der Schließung der Befragungsstelle unberührt. (TSP/dpa)

Zur Startseite