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Politik: Angeklagter PKK-Führer muss erneut mit Todesurteil rechnen

Ein türkisches Gericht hat ein für Mittwoch geplantes zweites Verfahren gegen Kurdenführer Abdullah Öcalan auf den 24. April vertagt.

Ein türkisches Gericht hat ein für Mittwoch geplantes zweites Verfahren gegen Kurdenführer Abdullah Öcalan auf den 24. April vertagt. Als Grund nannten die Richter Unklarheit über den Verbleib von 82 weiteren Angeklagten. Neben Öcalan sind seine Ehefrau Kesire sowie 99 weitere Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK wegen Separatismus, Mordes und Erpressung angeklagt. Im Falle eines Schuldspruchs könnte Öcalan zum zweiten Mal zum Tode verurteilt werden.

Richter Ihsan Ikcin beauftragte die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen über den Verbleib der vermissten Angeklagten aufzunehmen. Öcalan erschien nicht vor dem Gericht. Seine Frau hält sich nach Informationen türkischer Behörden vermutlich in Schweden auf. Öcalan wurde bereits im Juni vergangenen Jahres wegen Hochverrats und Separatismus zum Tode verurteilt.

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