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Pressefreiheit geht weit in Deutschland - endet aber oft bei der Beschaffung von Behördeninformationen.

© Florian Kleinschmidt/dpa

Anhörung im Bundestag: Juristen und Medienvertreter dringen auf neues Informationsgesetz für die Presse

Die Union zeigt sich skeptisch, doch viele Experten halten ein Bundesgesetz für nötig, das mehr Behördentransparenz ermöglicht und den Aktenzugang einschließt.

Bei einer Anhörung im Bundestags-Innenausschuss haben sich Experten am Montag dafür ausgesprochen, Journalistinnen und Journalisten neben einem Auskunftsrecht gegenüber Behörden auch ein Zugangsrecht zu Akten zu gestatten. Es sei widersprüchlich, wenn nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein solches Einsichtsrecht für jedermann gewährt werde, während journalistische Informationsrechte ein solchen Zugang noch nicht vorsähen, hieß es übereinstimmend.

Anlass für die Anhörung bildete ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion sowie ein Antrag der FDP, ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene zu etablieren. Der Grünen-Entwurf enthält bereits einen Aktenzugang für Medienvertreter.

Presserecht ist eigentlich Sache der Länder

Auch die SPD-Fraktion hat kürzlich einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, den sie nun mit der Union abstimmen will. Der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss auf Unionsseite, Philipp Amthor, kündigte an, dass seine Fraktion, obwohl sie die Regierung mittrage, "nicht die Brücken hochziehen" wolle. Jedoch zeigte er Skepsis, ob der Bund die nötige Kompetenz habe, um ein solches Gesetz zu erlassen. Hintergrund ist ein umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Auskunftsanspruch aus den Landespressegesetzen auf Bundesbehörden nicht anwendbar sei, aber per Bundesgesetz geregelt werden könne. Presserecht fällt eigentlich in die Zuständigkeit der Länder. Bis zu einer Neuregelung gilt demnach ein aus der Verfassung abgeleiteter Transparenzanspruch für Pressevertreter.

Eine Korrektur des umstrittenen Urteils gilt als unwahrscheinlich

Unterstützung bekam Amthor dabei von den Rechtsprofessoren Matthias Cornils und Klaus Ferdinand Gärditz. Jedoch wiesen beide Juristen darauf hin, dass eine Korrektur des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht unwahrscheinlich sei und man sich daher mit den Gegebenheiten abzufinden habe. Während Gärditz ein neues Gesetz befürwortete und empfahl, die Informationsansprüche in die jeweiligen Behördengesetze aufzunehmen, gab sich Cornils zurückhaltend. Wirkliche Verbesserungen gegenüber der aktuellen Situation seien für ihn dadurch nicht erkennbar.

Praktiker und Verbandsvertreter waren sich dagegen einig: Ein neues Presse-Auskunftsgesetz auf Bundesebene sei unverzichtbare Grundlage für Recherchen, hieß es. Es gebe "keine Rechtssicherheit", kritisierte der Berliner Anwalt Christoph Partsch, der regelmäßig Klagen von Medienunternehmen gegen Behörden vertritt, darunter auch den Tagesspiegel. Schon jetzt gebe es eine "Atomisierung" von Auskunftsansprüchen, die es Pressevertretern schwer mache, mit der richtigen Anspruchsgrundlage zu argumentieren.

Journalisten-Verband kritisiert Vorgaben zur Vertraulichkeit

Karl-Josef Döhring vom Deutschen Journalisten-Verband klagte darüber, dass Behörden die bestehenden Unklarheiten ausnutzten: "Sie schalten auf Abwehr, weil sie wissen, dass Journalisten nicht in Prozesse gehen". Vieles würde deshalb nicht zu Ende recherchiert. Kritisch sieht Döhring zudem behördliche "Verwendungsvorgaben" für Informationen wie etwa geforderte Vertraulichkeit, die eine Weitergabe an die Öffentlichkeit verhindere. "Eine solche Praxis darf nicht stattfinden."

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