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Politik: Ankläger im Terrorprozess bleiben hart

Berlin - Im Berliner Al-Qaida-Prozess gibt die Bundesanwaltschaft nicht auf. Die beiden Vertreterinnen von Generalbundesanwalt Kay Nehm wiesen am Mittwoch den Vorschlag des Kammergerichts zurück, das Verfahren gegen den Tunesier Ihsan G.

Von Frank Jansen

Berlin - Im Berliner Al-Qaida-Prozess gibt die Bundesanwaltschaft nicht auf. Die beiden Vertreterinnen von Generalbundesanwalt Kay Nehm wiesen am Mittwoch den Vorschlag des Kammergerichts zurück, das Verfahren gegen den Tunesier Ihsan G. teilweise einzustellen. „Der in der Anklage beschriebene Tatverdacht hat sich durch die bisherige Beweisaufnahme bestätigt“, sagte Staatsanwältin Silke Ritzert im Prozess. Auch Generalbundesanwalt Kay Nehm sagte dem Tagesspiegel, „eine Verfahrenseinstellung kommt nicht in Betracht“. Die Bundesanwaltschaft wirft Ihsan G. die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung vor. Die Gruppe habe im Auftrag von Al Qaida zu Beginn des Irakkrieges im März 2003 in Deutschland Anschläge verüben wollen.

Die Anklage gründet sich in Teilen auf belastende Aussagen zweier Vertrauenspersonen der Berliner Polizei. Die Senatsverwaltung für Inneres hat jedoch den mit „VP 1“ und „VP 2“ bezeichneten Personen untersagt, im Prozess als Zeugen aufzutreten. Außerdem gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit der V-Leute, denn der V-Mannführer und ein Staatsanwalt, der die Vertrauenspersonen vernommen hatte, äußerten sich als Zeugen widersprüchlich. Das Kammergericht schlug dann, wie berichtet, in der vergangenen Woche in einem vertraulichen Gespräch der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung vor, das Verfahren bezüglich des Vorwurfs der versuchten Gründung einer Terrorgruppe einzustellen.

Die Bundesanwaltschaft hat der Anregung am Mittwoch eine eigene Idee entgegengestellt: Die V-Männer sollten schriftlich befragt werden. Das Gericht stimmte zu. Die Bundesanwaltschaft hat bereits einen 20-seitigen Fragenkatalog fertig gestellt. Die Richter und die Verteidigung erarbeiten nun ebenfalls Fragen. Die Fragenkataloge sollen der Senatsverwaltung für Inneres übergeben werden. Ob die V-Leute zumindest auf schriftliche Fragen antworten dürfen, bleibt allerdings unklar.

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