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Gläserner Käfig. Die drei Mitglieder der Punkband Pussy Riot vor Gericht. Foto: dpa

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Politik: Anklage fordert drei Jahre Haft für Pussy Riot

Bundestagsabgeordnete „besorgt“ über Prozess.

Moskau/Berlin - Im Prozess gegen Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot hat der Staatsanwalt Alexander Nikiforow am Dienstag drei Jahre Haft gefordert. Maria Aljochina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch hatten kurz vor den Präsidentenwahlen Anfang März auf dem Altar der Moskauer Christ-Erlöser-Kirche ein Gebet für die Vertreibung Wladimir Putins an die Gottesmutter gerichtet und dabei in „Narrenkleidung“ die orthodoxe Liturgie verballhornt. So jedenfalls steht es in der Anklage, die auf „groben Unfug zwecks Anstiftung zu religiösem Hass“ lautet. Darauf stehen nach russischem Recht bis zu sieben Jahre Haft.

An ebendieser Obergrenze, fürchteten Bürgerrechtler, würde sich die staatliche Anklage allein schon deshalb orientieren, weil der eigentliche Vorwurf auf Majestätsbeleidigung laute. Doch es war Präsident Wladimir Putin höchstselbst, der am vergangenen Donnerstag für eine milde Strafe warb: Die Performance in der Kirche sei „nicht gut“ gewesen, die drei Punkerinnen hätten ihre Lektion jedoch gelernt, das Urteil sollte daher „nicht zu hart ausfallen“. Damit, glaubt die russische Öffentlichkeit, seien die Weichen gestellt. Sogar die Anwälte der Frauen sahen in Putins Worten „den Wendepunkt des Prozesses“. Eines Prozesses, den über 30 prominente russische Anwälte per Resolution als Justizskandal bezeichneten, der die Rechtsgrundlagen des Staates zerstören könne. Das Papier bemängelte vor allem den Umgang mit Anträgen der Verteidigung, die von der Vorsitzenden Richterin Marina Serowa meist abgeschmettert wurden. Außerdem kritisiert die Resolution Versuche, die Angeklagten durch wenig Schlaf und wenig Essen zu zermürben.

Kritische Beobachter wie der Politikwissenschaftler Andrei Piontkowski werteten Putins überraschenden Appell an christliche Tugenden wie Milde ohnehin als bloße taktische Finte. Damit habe er lediglich den Vorwurf entkräften wollen, Russlands Justiz sei abhängig und fälle ihre Urteile nicht nach rechtlichen, sondern nach Kriterien politischer Zweckmäßigkeit. Kreml und Staatskirche hätten einen Schuldspruch bestellt und würden ihn auch bekommen.

In einem Brief an den russischen Botschafter in Berlin, Wladimir Grinin, zeigten sich unterdessen 121 Bundestagsabgeordnete „besorgt über die Umstände des strafrechtlichen Verfahrens“ gegen die drei Mitglieder von Pussy Riot. „Die mehrmonatige Untersuchungshaft und die hohe Strafandrohung empfinden wir als drakonisch und unverhältnismäßig“, heißt es in dem von Parlamentariern aller Fraktionen unterzeichneten Schreiben. „In einem säkularen und pluralistischen Staat dürfen friedliche Kunstaktionen – auch wenn sie als provokant empfunden werden können – nicht zu dem Vorwurf eines schweren Verbrechens und langzeitigen Verhaftungen führen.“

Elke Windisch/Claudia von Salzen

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