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Politik: Ansporn nicht für alle

Viele profitieren von Zuverdienstregelungen für Arbeitslose. Aber für Mini-Jobber mit hohen Werbungskosten lohnen sie sich kaum

Berlin – Die neuen Zuverdienstregelungen für Langzeitarbeitslose lohnen sich nach Ansicht von Wissenschaftlern vor allem bei geringen Nebeneinkünften. Das sei auch sinnvoll, schreiben die Forscher vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Studie. Für viele Langzeitarbeitslose sei der direkte Sprung von der Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu groß. „Ein Mini-Job kann den Einstieg erleichtern“, so die IAB-Autoren. Sie fordern die Arbeitsagenturen gleichzeitig auf, sich verstärkt um die Vermittlung solcher Menschen zu kümmern, die über den Minijob „Arbeitsmarktnähe“ zeigten. Dadurch könne man vermeiden, dass Arbeitslose sich auf Dauer mit einer Kombination aus Arbeitslosengeld II und Minijob arrangieren.

Die Änderungen am Zuverdienst, die vergangene Woche in den Bundestag eingebracht worden sind und spätestens im Sommer in Kraft treten sollen, wurden beim Jobgipfel zwischen Regierung und Opposition verabredet. Wer arbeitslos ist und nebenher arbeitet, soll pauschal 100 Euro behalten dürfen. Vom weiteren Verdienst bis 800 Euro bleiben künftig 20 Prozent. Wer mehr verdient, kann bis 1200 Euro zehn Prozent behalten, für Arbeitslose mit Kindern steigt diese Grenze auf 1500 Euro.

Die Gesetzesänderung soll einen höheren Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten. Bisher können die staatlich subventionierten Ein-Euro-Jobs in einigen Fällen mehr Geld bringen als ein regulärer Nebenjob. Nach Ansicht von Betroffenenverbänden verbessert sich die Situation aber nicht für alle Empfänger des Arbeitslosengelds II. Die Wuppertaler Initiative Tacheles e.V. kritisiert, dass Mini-Jobber mit hohen Werbungs- oder Fahrtkosten Pech hätten. „Wer nur wenig verdient und dennoch hohe Nebenkosten hat – etwa für Kinderbetreuung oder für den Arbeitsweg – hat das Nachsehen“, sagt Harald Thomé von Tacheles. Nur wer auf mehr als 400 Euro kommt, kann höhere Werbungskosten als die Pauschale von 100 Euro anrechnen. „Damit werden Geringverdiener überproportional benachteiligt“, kritisiert Thomé. Wer höhere Ausgaben habe, solle diese auch weiterhin voll anrechnen können – egal, wie viel er verdient, fordert Tacheles.

„Wir wollten eine einfache Regelung, daher haben wir uns bewusst für diese Regelung entschieden“, sagt der Arbeitsmarktexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann. Das könne zwar dazu führen, dass einzelne Arbeitslose schlechter gestellt würden, aber: „Einfache Regelungen haben aber immer das Problem, dass sie Gerechtigkeit nicht in jedem Einzelfall garantieren können.“ Laumann verweist zudem darauf, dass bei höherem Einkommen durchaus höhere Werbungskosten angerechnet werden können. „Damit haben wir die Lebenswirklichkeit der Leute getroffen.“

Der Sozialberater Thomé kritisiert außerdem, dass die Zuverdienst-Regelungen nur für Empfänger von Arbeitslosengeld II verändert wurden. Wer Sozialhilfe erhält, profitiere davon nicht. „Einer Rentnerin, die 100 Euro hinzuverdient, bleiben davon gerade einmal 33 Euro.“ Das sei „katastrophal“, so Thomé.

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