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Anti-Terror-Datei: Das sagen Datenschützer

Die neue Datei soll den Kampf gegen den Terror effizienter machen - Datenschützer sehen das Projekt mit Skepsis.

Berlin - In der Datei, die zunächst für fünf Jahre beschlossen wurde, sollen Informationen von bundesweit 38 Sicherheitsbehörden zusammengeführt werden, die bisher nicht untereinander ausgetauscht wurden. Zu diesen Behörden zählen die Polizeien und Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).

Die künftige Datei ist eine Art Mischung aus Index- und Volltextdatei. Wie bei einer Indexdatei sollen in einem offenen Bereich nur der Namen und weitere Grunddaten der Verdächtigen verzeichnet werden. Darüber hinaus gehende Informationen und Gefährdungseinschätzungen zu einer verdächtigen Person sollen - wie bei einer Volltextdatei - ebenfalls gespeichert werden, aber nicht offen einsehbar sein. Zu diesen verschlüsselt gespeicherten Daten zählen etwa die Religionszugehörigkeit, Telefonnummern, Bankverbindungen, Schul- und Berufsausbildung, Familienstand, Kontaktpersonen und Reisen zu möglicherweise verdächtigen Orten.

Wo sind die Grenzen?

Diese Daten können nur eingesehen werden, wenn die Behörde, die die Informationen bereitgestellt hat, diese auf Anfrage freigibt. In dringenden Fällen - etwa bei Gefahr für Menschenleben - soll der Datenbestand aber auch ohne Antrag zugänglich sein. Allerdings darf nur ein ausgesuchter Personenkreis - etwa Behördenleiter - darauf zugreifen. Hier setzt die Kritik der Opposition an: Weil bei der Terrorismusbekämpfung fast immer ein so genannter "Eilfall" vorliege, handele es sich de facto um eine Volltextdatei, argumentieren die Grünen.

Mit der zusätzlichen Hürde einer Anfrage bei der einstellenden Behörde soll dem Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten entsprochen werden. Kritiker des Vorhabens sehen diese Grenze jedoch mit dem neuen Gesetz bereits verwischt. So verweisen die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei auf nach ihrer Auffassung zu großzügige Ausnahmeregeln und eine zu umfassende Datenerhebung. Ein Stein des Anstoßes ist ein Freitextfeld, in das Behörden nach eigenem Ermessen ergänzende Anmerkungen zu gespeicherten Daten eintragen können. Widerstand gibt es zudem gegen eine Klausel, wonach Informationen aus der Datei auch für andere Zwecke als zur Terrorismusbekämpfung verwendet werden könnten, zum Beispiel zur Abwehr anderer schwerer Straftaten. (tso/AFP)

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