zum Hauptinhalt

Anti-Terror-Datei: Fluch und Nutzen

Von der geplanten Anti-Terror-Datei versprechen sich die Behörden mehr Effizienz im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Datenschützer sehen das Vorhaben mit Skepsis.

Berlin - In der Datei sollen Informationen von bundesweit drei Dutzend Sicherheitsbehörden zusammengeführt werden, die bisher nicht untereinander ausgetauscht wurden. Zu diesen Behörden zählen die Polizeien und Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).

Die künftige Datei ist eine Mischung aus einer Index- und einer Volldatei. Wie bei einer Indexdatei sollen in einem offenen Bereich nur der Namen und weitere Grunddaten der Verdächtigen verzeichnet werden. Darüber hinaus gehende Informationen und Gefährdungseinschätzungen zu einer verdächtigen Person sollen - wie bei einer Volltextdatei - ebenfalls gespeichert werden, aber nicht offen einsehbar sein. Zu diesen verschlüsselt gespeicherten Daten zählen etwa die Religionszugehörigkeit, Angaben zu Telefonnummern, Bankverbindungen, Schul- und Berufsausbildung, Familienstand, Kontaktpersonen und Reisen an Orte mit terroristischem Hintergrund.

Daten nicht nur für Terrorismusbekämpfung

Diese Daten können nur eingesehen werden, wenn die Behörde, die die Informationen bereitgestellt hat, diese auf Anfrage freigibt. In dringenden Fällen - etwa bei Gefahr für Menschenleben - soll der Datenbestand aber auch ohne Antrag zugänglich sein. Allerdings darf nur ein ausgesuchter Personenkreis wie etwa Behördenleiter darauf zugreifen. Mit der zusätzlichen Hürde einer Anfrage bei der einstellenden Behörde soll den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Trennung von Polizei und Geheimdiensten entsprochen werden. Diese strikte Trennung war mit Blick auf den Terror der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der NS-Diktatur im Grundgesetz verankert worden.

Kritiker des Vorhabens sehen diese Grenze jedoch mit dem neuen Gesetz bereits verwischt. So verweisen die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei auf nach ihrer Auffassung zu großzügige Ausnahmeregeln und eine zu umfassende Datenerhebung. Ein Stein des Anstoßes ist ein Freitextfeld, in das Behörden nach eigenem Ermessen ergänzende Anmerkungen zu gespeicherten Daten eintragen können. Widerstand gibt es zudem gegen eine Klausel, wonach Informationen aus der Datei auch für andere Zwecke als zur Terrorismusbekämpfung verwendet werden könnten, zum Beispiel zur Abwehr anderer schwerer Straftaten. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false