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Politik: Antidiskriminierungsgesetz soll entschärft werden

Berlin Das von den Regierungsfraktionen geplante Antidiskriminierungsgesetz soll nun doch nachgebessert werden. Eine „grundlegende Änderung“ werde es aber nicht geben, hieß es aus Koalitionskreisen nach einer Expertenanhörung zu dem umstrittenen Gesetz im Familienausschuss des Bundestages.

Berlin Das von den Regierungsfraktionen geplante Antidiskriminierungsgesetz soll nun doch nachgebessert werden. Eine „grundlegende Änderung“ werde es aber nicht geben, hieß es aus Koalitionskreisen nach einer Expertenanhörung zu dem umstrittenen Gesetz im Familienausschuss des Bundestages. Man bemühe sich, in diesem für die Koalition „sehr wichtigen“ Gesetzesvorhaben zu einer gemeinsamen Linie mit den Grünen zu kommen, hieß es im SPD-Parteivorstand. Am Wochenende hatten mehrere SPD-Ministerpräsidenten scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben geübt. Grünen-Chef Bütikofer sagte, das Gesetz sei „kein grüner Sonderwunsch“, sondern ein gesellschaftliches Anliegen jener, die sich nicht selbst gegen Diskriminierung wehren könnten.

Bei der Anhörung im Bundestag hat die Mehrzahl der Sachverständigen das Gesetz zwar im Grundsatz begrüßt, jedoch im Detail klarere Regelungen verlangt. So kritisierte der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen durch den Gesetzesentwurf bedroht sei. Eine protestantische Kirchengemeinde könne demnach künftig gezwungen sein, eine katholische Sekretärin einzustellen. „Das ist nicht im Sinn des europäischen Gesetzgebers“, sagte Thüsing. Auch die Kirchen hatten in einer gemeinsamen Erklärung das Gesetz kritisiert. Koalitionsvertreter kündigten hier „Konkretisierungen“ an. Eine „Klageflut“, wie sie aufgrund des Gesetzes von mehreren Wirtschaftsverbänden befürchtet wird, hielt die Mehrzahl der Sachverständigen dagegen für unwahrscheinlich.

Experten der Wohnungs- und Versicherungswirtschaft lehnten das Gesetz rundweg ab. Sie müssten als Anbieter das Recht behalten dürfen, Kunden einzeln zu prüfen. Dies habe mit Diskriminierung nichts zu tun. Zudem belaste der „hohe bürokratische Aufwand“ allein die Versicherungswirtschaft mit „bis zu 20 Milliarden Euro“. Auch CDU und FDP lehnten den Gesetzentwurf als zu weit gehend ab.

Mit dem Gesetz werden vier Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion und wegen einer Behinderung sollen demnach künftig strafbar sein. SB

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