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Kämpft mit Finanzschwierigkeiten. Die Führung der NPD bei einer Pressekonferenz in Berlin (Archivbild).

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Update

Antrag im Bundesrat: Alle Bundesländer wollen NPD Staatsgelder entziehen

Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Länder im Bundesrat ein Verfahren einleiten, bei dem der NPD staatliche Gelder verweigert werden.

Von Frank Jansen

Der Bundesrat wird diesen Freitag wahrscheinlich ein Verfahren zum Entzug der staatlichen Gelder für die NPD einleiten. Der Kammer liegt ein Antrag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kamp-Karrenbauer (CDU) im Namen der Ministerpräsidentenkonferenz und folglich aller Bundesländer vor. Damit zeichnet sich ab, dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Verfassungsorgan versucht, einer Partei die Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu streichen.

Grundlage ist die Änderung des Grundgesetzes, die der Bundestag im Juni 2017, am Ende der damaligen Legislaturperiode, beschlossen hatte. Der Entzug der Gelder für sechs Jahre muss beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Die Initiative der Länder ist eine Folge des im Januar 2017 gescheiterten, zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD. Die Richter in Karlsruhe hatten den Verbotsantrag des Bundesrates abgewiesen, weil die Partei trotz ihrer eindeutig verfassungsfeindlichen, am Nationalsozialismus orientierten Haltung zu klein und unbedeutend erscheint. Der Zweite Senat gab jedoch "dem Gesetzgeber" den Wink, die Möglichkeit einer Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung zu prüfen.

Finanziell austrocknen

Der Bundestag griff die Anregung auf und beschloss im Juni mit großer Mehrheit, Artikel 21 des Grundgesetzes zu ändern. Ähnlich wie bei einem Verbotsverfahren muss nun ein Verfassungsorgan in Karlsruhe einen Antrag auf Entzug staatlicher Zuschüsse für eine verfassungsfeindliche Partei stellen. Die Änderung des Grundgesetzes ist primär eine "Lex NPD".

Da der Bundesrat kein Verbot der rechtsextremen Partei erwirken konnte, soll sie wenigstens finanziell ausgetrocknet werden. Die Streichung der staatlichen Gelder, in den vergangenen Jahren meist um die Million Euro, würde die NPD hart treffen. Die Rechtsextremen wollen das nicht hinnehmen. Im September 2017 reichte NPD-Anwalt Peter Richter beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung ein. Wann das Gericht darüber entscheidet, ist offen.

Bayerns  Bundesratsminister Dr. Marcel Huber sagte am Donnerstag: „Es kann  nicht sein, dass die NPD ihre Angriffe auf unsere Demokratie weiterhin aus Steuergeldern finanziert. Diesen Geldhahn müssen wir ein für alle Mal zudrehen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits eindeutig klargestellt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche  Partei ist. Sie verbreitet rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut und wendet sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ihre ideologische Propaganda ist kein Fall für die staatliche Parteienfinanzierung und darf nicht länger vom Geld  unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlt werden."

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