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Politik: Anwälte der NS-Opfer drohen neue Klagen in den USA an

Vor Beginn der Kuratoriumssitzung der Zwangsarbeiter-Stiftung haben Opfer-Anwälte mit der Wiederaufnahme einer Sammelklage in den USA gedroht. Der amerikanische Anwalt Michael Hausfeld wirft der Bundesstiftung mangelnde Transparenz bei der Geldanlage vor.

Vor Beginn der Kuratoriumssitzung der Zwangsarbeiter-Stiftung haben Opfer-Anwälte mit der Wiederaufnahme einer Sammelklage in den USA gedroht. Der amerikanische Anwalt Michael Hausfeld wirft der Bundesstiftung mangelnde Transparenz bei der Geldanlage vor. "Niemand kennt die Bedingungen, zu denen das Geld angelegt ist", kritisiert Hausfeld, der am Dienstag in Berlin eine 23-seitige Klageschrift vorstellte. Auch die Stiftungsinitiative der Wirtschaft gerät darin erneut in die Kritik: Ein großer Teil der Zinsen aus dem Beitrag der Wirtschaft sei den Opfern vorenthalten worden, so Hausfeld. Die Stiftung wies die Vorwürfe zurück. Hier werde versucht, Forderungen "mit Drohungen und Druck" durchzusetzen, die gar nicht mehr aktuell oder schlicht falsch seien. Der Sprecher der Stiftungsinitiative, Wolfgang Gibowski, nannte die Klage "haltlos".

Die Kritik ist tatsächlich keineswegs neu. In einer "Gemeinsamen Erklärung" verpflichtete sich die Wirtschaft im Juli 2000, zusätzlich zu den von ihr zugesagten fünf Milliarden Mark Zinserlöse "von mindestens 100 Millionen Mark" bereitzustellen. Diesen Betrag hat die Stiftungsinitiative im Juni vergangenen Jahres an die Stiftung überwiesen - was darüber hinausgeht, gehört nach Auffassung der Wirtschaft den Unternehmen. Die Opfervertreter werfen der Stiftungsinitiative vor, die übrigen Zinsen genutzt zu haben, um ihren Anteil zu vervollständigen.

Zum Vorwurf mangelnder Transparenz heißt es bei der Stiftung, ein Mitglied des Kuratoriums könne selbstverständlich Einsicht in die Bücher erhalten - falls das Gremium das beschließt. Dass es bei der Sitzung des Kuratoriums an diesem Mittwoch und Donnerstag zu einem derartigen Beschluss kommen könnte, gilt jedoch als höchst unwahrscheinlich. Die Atmosphäre in dem Gremium wird indes dadurch belastet, dass auch Kuratoriumsmitglied Burt Neuborne, der Vertreter der US-Anwälte, wegen des Streits um die Zinsen mit einer neuen Klage gedroht hat.

Eine einvernehmliche Lösung hält Hausfeld kaum für möglich: Den Opfern bleibe keine andere Wahl, als in den USA vor Gericht zu gehen. Das sieht Hausfelds Kollege Michael Witti ganz anders: Das Vorgehen von Hausfeld und Neuborne zeige "mangelnde Sach- und Rechtskenntnis", kritisiert der Opferanwalt. Ebenso wie Witti haben auch Neuborne und Hausfeld die "Gemeinsame Erklärung" unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, eine Abweisung aller US-Klagen zu erwirken.

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