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Politik: Anwaltskammer kritisiert die geplante Justizreform. Die Institution befürchtet geringeren Rechtsschutz für die Bürger

Mit deutlicher Kritik hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek, gegen die geplante Reform des Zivilprozesses gewandt. Das Vorhaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), für das seit kurzem ein Referentenentwurf vorliegt, könne zu einem Verlust an Rechtsschutz für die Bürger führen, sagte Dombek am Mittwochabend bei der Karlsruher Justizpressekonferenz.

Mit deutlicher Kritik hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek, gegen die geplante Reform des Zivilprozesses gewandt. Das Vorhaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), für das seit kurzem ein Referentenentwurf vorliegt, könne zu einem Verlust an Rechtsschutz für die Bürger führen, sagte Dombek am Mittwochabend bei der Karlsruher Justizpressekonferenz. "Wir meinen, dass es einer so großen Reform nicht bedarf." Denn die Ziviljustiz arbeite - zumal im europäischen Vergleich - äußerst schnell und zudem weitgehend kostendeckend.

Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sieht in der Reform dagegen eine Verbesserung des Rechtsschutzes. Bürger könnten künftig bereits Urteile über einen Betrag von mehr als 1200 Mark statt bisher 1500 Mark in der zweiten Instanz überprüfen lassen. Zudem sei vorgesehen, die Gerichte der ersten Instanz inhaltlich und personell zu verstärken. Dort müssten alle Möglichkeiten genutzt werden, einen Prozess möglichst frühzeitig zu beenden und Rechtsfrieden zu schaffen, sagte Beck am Donnerstag.

Die Reform sieht vor, dass Zivilprozesse in der zweiten Instanz in der Regel nicht mehr völlig neu aufgerollt, sondern die Urteile im wesentlichen auf Rechtsfehler überprüft werden. Über die Annahme einer Berufung entscheidet das einheitlich zuständige Oberlandesgericht (OLG). Der Bundesgerichtshof (BGH) soll Fälle von grundsätzlicher Bedeutung behandeln.

Dombek warnte davor, dass die Beschränkung der Berufung auf eine Rechtsfehlerprüfung zu einer Aufblähung der ersten Instanz führen werde. Da bisher in der zweiten Instanz auch Beweise erhoben worden seien, sei die erste Instanz entlastet. Künftig jedoch müssten schon in der ersten Instanz alle irgendwie relevanten Tatsachen vorgebracht werden. Dadurch bestehe die Gefahr, dass der bisher sehr zügig verlaufende Amtsgerichtsprozess verlängert werde.

Auch der Plan, das Berufungsverfahren von einer Annahme durch das OLG abhängig zu machen, stößt bei der Anwaltskammer auf Ablehnung. Da die Ablehnung einer Berufung nicht anfechtbar sei, könnten die Gerichte dies als ein "Instrument zur Steuerung der eigenen Arbeitsbelastung" einsetzen. "Denn auch Richter können der Bequemlichkeitsmaxime unterliegen", warnte Dombek. Dadurch werde die Chance des rechtsuchenden Bürgers verringert, ein Urteil noch einmal überprüfen zu lassen.

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