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Anzeige: NPD-Chef und weitere Spitzenfunktionäre vor Anklage

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen mutmaßlich rassistischer Hetze im "WM-Planer" der NPD zur Fußballweltmeisterschaft 2006.

Die Führung der NPD gerät juristisch zunehmend unter Druck. Anfang kommender Woche werde die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Parteichef Udo Voigt, Bundessprecher Klaus Beier und Vorstandsmitglied Frank Schwerdt erheben, teilten Sicherheitskreise am Donnerstag dem Tagesspiegel mit. Den Spitzenfunktionären wird vorgeworfen, in einem „WM-Planer“ zur Fußballweltmeisterschaft 2006 den dunkelhäutigen Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch diskriminiert zu haben. In dem WM-Planer, den die NPD im Frühjahr 2006 als Flugblatt und im Internet verbreitete, wurde unter der Überschrift „Weiß! Nicht nur eine Trikotfarbe! Für eine echte National-Mannschaft“ ein Trikot mit der Nummer 25 gezeigt. Die Nummer trug Owomoyela im Nationalteam. Der Bremer Fußballer erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die NPD, die Polizei beschlagnahmte 70 000 Exemplare des Planers.

Owomoyela und der Deutsche Fußball-Bund stellten zudem Strafanzeige. Die NPD brachte jedoch einen neuen WM-Planer heraus, in dem nach Ansicht der Ermittler ebenfalls gegen dunkelhäutige Nationalspieler gehetzt wird. Nach Informationen des Tagesspiegels liegt den Strafverfolgern auch eine Bilddatei der NPD vor, in der Owomoyela als „Kunta Kinte“ bezeichnet wird, in höhnischer Anspielung auf eine Sklavenfigur im Roman „Roots“ von Alex Haley. Mit der Anklage gegen Voigt, Beier, der auch den Landesverband Brandenburg führt, und Schwerdt, zugleich Parteichef in Thüringen, setzt sich die Serie von Verfahren gegen führende NPD-Mitglieder fort. Erst vor zwei Wochen wurde Bundesschatzmeister Erwin Kemna inhaftiert, der Parteigelder in Höhe von 627 000 Euro veruntreut haben soll. Gegen den Hamburger NPD-Vorsitzenden und Rechtsanwalt Jürgen Rieger erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim im September 2007 Anklage, weil er den Holocaust geleugnet hatte. Rieger soll zudem mit einem Berufsverbot belegt werden. tsp

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