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Arbeitsgerichts-Präsidentin: Kündigungsrecht: "Es gibt keine Bagatellen"

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, zeigt Verständnis für Arbeitgeber, die Angestellten wegen eines kleinen Vergehens kündigen. „Es gibt keine Bagatellen“, sagte sie. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das „mit fehlendem Anstand“ zu tun habe.

In den unteren Instanzen haben die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen. Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Richter jedoch. Die Kritik sei „völlig daneben“ gewesen, sagte sie im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung". „Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert.“ Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. „Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen.“

Die SPD will im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, mit dem verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer wegen geringster Delikte entlassen werden. Schmidt bezweifelt die Wirksamkeit des Vorhabens. „Neue Gesetze sollten mehr Probleme lösen als schaffen“, sagte sie. „Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?“ Werde sie beispielsweise bei fünf Euro festgelegt und vor dem Arbeitsgericht lande ein Fall, in dem es um 5,10 Euro geht, dann müsse man sich fragen: „Soll jetzt wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden?“ (ddp)

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