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Arbeitsmarkt: Schwarz-Gelb will sittenwidrige Löhne verbieten

Aktion gegen Billiglöhne: Union und FDP haben sich auf ein Verbot sittenwidriger Löhne und auf den Schutz der Beschäftigten vor Bespitzelung am Arbeitsplatz geeinigt.

Die künftige schwarz-gelbe Bundesregierung will mit festgelegten Lohnuntergrenzen auf Billiglöhne in Deutschland reagieren. "Wir sind uns auch einig, dass wir zum Schutz der Arbeitnehmer jetzt endgültig ein gesetzliches Verbot von sittenwidrigen Löhnen in Deutschland vornehmen werden", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla im ARD-Morgenmagazin. Damit sollen Löhne verhindert werden, die um ein Drittel unter dem durchschnittlichen Branchenlohn liegen. Ein Mindestlohn sei das aber nicht, sagte Pofalla. Beide Seiten seien sich einig, dass sie ein einheitliches Gesetz zum Mindestlohn ablehnten.

In einem bereits bekannt gewordenen Arbeitspapier der Verhandlungsgruppe Wirtschaft hatten sich die Koalitionspartner schon "gegen einen allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn" ausgesprochen. Dieser führe "zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen und zur Abwanderung in die Schwarzarbeit".

Bei Experten stößt der Plan der Koalitionspartner auf große Skepsis. Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Joachim Möller, bezeichnete das Vorgehen der Koalition als nicht ausreichend. "Das ist kein wesentlicher Fortschritt zur heutigen Situation", sagte er ZEIT ONLINE. Vielmehr schreibe die Politik etwas fest, was im Grundsatz bereits gelte.

Bereits heute hätten Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor Arbeitsgerichten gegen eine "sittenwidrige" Bezahlung zu klagen. "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Wucherparagraph die Arbeitnehmer nicht vor extremen Niedriglöhnen geschützt hat", sagte Möller.

Möller kritisierte, dass die von Union und FDP geplante Regelung – anders als ein gesetzlicher Mindestlohn – wenig transparent und womöglich mit hohem administrativem Aufwand verbunden sei. So müssten die Arbeitnehmer weiterhin gegen ihren Arbeitgeber klagen, um einen besseren Lohn durchzusetzen. "Das könnte zu einer weiteren Belastung der Arbeitsgerichte führen", warnte Möller. Zudem lege die Regelung nur eine relative Größe fest. In manchen Branchen würden durch das Gesetz Löhne für sittenkonform erklärt, die in absoluten Zahlen "sehr niedrig" seien, sagte der IAB-Chef.

CDU-Generalsekretär Pofalla kündigte darüber hinaus ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer an. "Diese Koalition will Arbeitnehmer vor Bespitzelung am Arbeitsplatz schützen, und deshalb werden wir das im allgemeinen Datenschutzgesetz verankern", sagte der Unions-Verhandlungsführer in der Arbeitsgruppe. Die Koalitionäre hätten sich bei den Themen Arbeit und Soziales "zu 80 Prozent geeinigt", fügte Pofalla hinzu.

 

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters

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