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Arbeitsministerium: Ohne Novelle keine Abwrackprämie an Hartz-IV-Empfänger

Bald sollen auch Hartz-IV-Empfänger sich mit Hilfe der Abwrackprämie einen Neuwagen leisten können. Dazu müsste jedoch die Gesetzeslage verändert werden. Die SPD will ihren Koalitionspartner CDU dazu bewegen.

Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium sieht ohne Gesetzesänderung keine Möglichkeit, auch Hartz-IV-Empfängern die Altauto-Abwrackprämie ohne Anrechnung auf die staatlich Unterstützung auszuzahlen. Die Gesetzeslage sei in diesem Punkt eindeutig, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag auf Anfrage. Dies habe die erneute Überprüfung der Bestimmungen ergeben. Danach gilt die Zahlung der Abwrackprämie als Einkommen, das die Bedürftigkeit verringert und deshalb verrechnet werden muss.

Das Arbeitsministerium sieht sich damit in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Andrea Nahles, hat bereits eine gesetzliche Änderung vorgeschlagen. Mit einer Klarstellung solle erreicht werden, dass die Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro beim Kauf eines Neuwagens nicht automatisch als Einkommen auf die Unterstützung angerechnet wird, sagte Nahles. Dem Vernehmen nach will die Union inzwischen über einen solchen Schritt mit sich reden lassen. (ml/dpa)

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