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Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor.

© dpa

Armutsflüchtlinge: Braucht Deutschland ein neues Einwanderungsgesetz?

Die deutsche Politik diskutiert über den Umgang mit Flüchtlingen. Das Thema Reform des Asyl- und Einwanderungsrechts verursacht nun auch Spannungen zwischen Union und SPD bei den Sondierungsgesprächen.

Eine Chance auf Asyl in Deutschland hat nur, wer als politisch verfolgt gilt. Sogenannte Armutsflüchtlinge haben kaum eine Chance. Dabei sind unter den Flüchtlingen auch viele Studenten und Fachkräfte. Da muss es Änderungen geben, forderte nun der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt. Das sorgt auch für Streit zwischen Union und SPD.

Was genau hat Schmidt vorgeschlagen?

Manfred Schmidts Behörde in Nürnberg, ist Herrin über die deutschen Asylverfahren. Und die lehnt 70 Prozent der Anträge ab – die meisten, weil die Antragsteller nicht politisch verfolgt werden, sondern weil sie hier Lebenschancen suchen. Schmidt schlägt daher im aktuellen „Spiegel“ eine Eingangsprüfung vor dem eigentlichen Asylverfahren vor – so könnten Fachkräfte erkannt werden, die womöglich dringend gebraucht würden und gute Chancen auf Arbeit in Deutschland hätten, statt sich im frustrierenden und wahrscheinlich erfolglosen Asylverfahren zu verfangen.

Wie reagiert die Politik?

Sie streitet. Denn das Thema Reform des Asyl- und Einwanderungsrechts sorgt für Spannungen zwischen SPD und Union. Wobei Union nicht ganz stimmt: vor allem die CSU stemmt sich gegen Gesetzesänderungen. Diese fordert unter anderem der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD). Das CSU-geführte Bundesinnenministerium verwies dagegen auf bestehende Möglichkeiten, zu Arbeitszwecken einzuwandern. CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl lehnt Gesetzesänderungen ab. „Wir werden uns mit jeder Partei schnell einig, wenn es um konkrete Hilfe für Menschen in akuter Not geht. Aber es darf nicht zu dem Effekt kommen, dass wir falsche Gesetze machen, weil es gerade eine Notsituation gibt. Die Menschen in Seenot brauchen Hilfe, aber neue Gesetze brauchen wir in Deutschland nicht“, sagte er dem Tagesspiegel.

Doch Schulz steht in der SPD nicht allein. Schleswig-Holsteins SPD-Chef Ralf Stegner hat federführend an einem Bericht mitgearbeitet, in dem es auch um ein legales Einwanderungssystem geht. „Natürlich kann man nicht einfach jeden, der sich auf den Weg macht, in Deutschland oder Europa aufnehmen. Aber die derzeitige Politik kennt nur die Losung: Grenzen zu und fertig, das ist zu wenig. Die SPD würde sich sicher nicht an einer Regierung beteiligen, die eine inhumane Flüchtlingspolitik vertritt“, sagte er dem Tagesspiegel. Die Flüchtlingsproblematik sei nicht mit einer Maßnahme allein zu lösen. „Deshalb haben wir ein Gesamtpaket erstellt, in dem es um die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, die Umsetzung der Milleniumsziele aber auch um die Schaffung einheitlicher europäischer Sozialstandards geht.“ Ein wichtiger Teil sei auch die Schaffung eines neuen Asylbewerberleistungsgesetzes, womit Armutsflüchtlingen die Einwanderung und vor allem der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werde. „Dadurch gibt es auch keine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme“, sagte Stegner.

Wie wird Einwanderung in Deutschland bisher gehändelt?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – mit diesem Satz zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 die Konsequenz aus der Erfahrung der NS-Verfolgung, als Deutsche selbst fliehen mussten. Und keineswegs immer Hilfe fanden. Doch das deutsche Asylrecht ist in die Jahre gekommen, und zwar nicht seines vermuteten Missbrauchs wegen, sondern weil es die Realität kaum noch abdeckt. Klassische Verfolgung durch einen Staat, sagt BAMF-Chef Schmidt, habe 2012 nur noch in 1,2 Prozent der Asylanträge eine Rolle gespielt. Das macht die Lage der Betroffenen aber nicht harmloser: Homosexuelle, die weniger von Gesetz und dessen Hütern drangsaliert würden, sondern von einer homophoben Gesellschaft, Roma, die in Serbien oder Bosnien wegen massivster Diskriminierung keinerlei Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Für einige dieser Verfolgungsfälle ist der deutsche Begriff bereits durch europäisches Recht geändert und erweitert worden.

Diejenigen freilich, die man überhaupt nicht als Verfolgte bezeichnen kann, sondern die, kaum weniger dramatisch, keine Möglichkeit sehen, ihren Lebensunterhalt zu Hause zu sichern, also Arbeitsmigranten, sind vom System eigentlich nicht vorgesehen. Oder sind es seit 40 Jahren nicht mehr, seit die sozialliberale Regierung Schmidt Mitte der 70er Jahre den Anwerbestopp verhängte. Doch auch für sie mehren sich die Möglichkeiten, wenn auch langsam. So hilft etwa EU-Bürgern das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Zuwanderung aus dem Eurokrisengürtel im EU-Süden etwa hat sich zwischen 2007 und 2011 verdoppelt. Freizügigkeit gilt vom nächsten Jahr an auch für alle Bulgaren und Rumänen. Bleiben „Drittstaatsangehörige“, also auch die, die aus dem Süden der Welt in den Norden wollen und dabei oft ihr Leben verlieren – rund 19 000 Menschen starben in den letzten 25 Jahren auf ihrem Weg übers Mittelmeer.

Einen legalen und ungefährlichen Weg für sie sieht BAMF-Präsident Manfred Schmidt schon jetzt, im reformierten Aufenthaltsgesetz: „Ich wünsche mir, dass mehr Menschen über den neuen Paragraf 18c Aufenthaltsgesetz kommen“, sagte er dem Tagesspiegel. Der gilt zwar nur für Hochschulabsolventen; von denen gibt es aber auch unter den Boat People etliche. Das Gesetz gestattet auch Nicht-EU-Ausländern, für ein halbes Jahr nach Deutschland zu kommen, um sich eine Stelle zu suchen, wenn denn ihr Unterhalt für diese Zeit gesichert ist. Schmidt sieht da Möglichkeiten: „Die 50 000 Dollar für den Schlepper könnten sie besser darein investieren, einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden.“ Und darüber müsse auch in den Herkunftsländern noch besser informiert werden.

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