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Gutes Geschäft. Mit Auftragsstudien der Pharmaindustrie können Ärzte pro Patient bis zu 2500 Euro verdienen.

© dpa

Arzneistudien: Transparency erzwingt Herausgabe von Daten

Für Kritiker sind Auftragsstudien der Pharmaindustrie in der Arztpraxis eine verdeckte Form der Bestechung. Das Verwaltungsgericht Berlin verlangt nun die Offenlegung von Verträgen und Honoraren.

Berlin - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss Zahlen und Fakten zu den umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Arzneimitteln durch praktizierende Ärzte öffentlich machen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag entschieden. Geklagt hatte die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Informiert werden müsse unter anderem über Arzneimittel, Verträge und Honorare, die Zahl der teilnehmenden Ärzte und die Firmen, die solche Studien in Auftrag geben, sagte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel. Die KBV hatte sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller berufen und die Herausgabe der Daten verweigert. Dafür war sie auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisiert worden.

Für die Korruptionswächter handelt es sich bei den Anwendungsbeobachtungen um eine „verdeckte Form der Bestechung, die verboten gehört“. Die Pseudostudien dienten einzig dazu, neue Medikamente in den Markt zu bringen, sagte TI-Vorstandsmitglied Angela Spelsberg. Sie brächten keinen Erkenntnisgewinn, trieben die Arzneikosten in die Höhe und gefährdeten Patienten. Für das Umstellen der Medikation, oft ohne hinreichende Information, und das Ausfüllen banaler Formulare erhalten teilnehmende Mediziner nach Kassenangaben „Kopfgelder“ von bis zu 2500 Euro. Insgesamt, so die Schätzungen, lassen sich die Pharmafirmen dieses Marketinginstrument pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro kosten. neu/raw

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