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Politik: Asyl: Recht für Verfolgte

Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. Diese knappe Feststellung in der Verfassung gilt nach wie vor als vollwertiges Grundrecht: Wird es verletzt, etwa durch eine ungerechtfertigte Ablehnung, kann der Betroffene erfolgreich dagegen klagen.

Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. Diese knappe Feststellung in der Verfassung gilt nach wie vor als vollwertiges Grundrecht: Wird es verletzt, etwa durch eine ungerechtfertigte Ablehnung, kann der Betroffene erfolgreich dagegen klagen. 1992 kletterte die Zahl der Asylanträge auf den Rekordstand von über 438 000. Ein Jahr später wurde das Grundrecht deutlich eingeschränkt. Wer seitdem über einen so genannten sicheren Drittstaat kommt, kann sich nicht mehr darauf berufen. Sichere Drittstaaten sind insbesondere die EU-Länder sowie Deutschlands Nachbarn im Osten. Zudem wurden Listen mit "sicheren Herkunftsstaaten" eingeführt. In dort genannten Ländern findet politische Verfolgung aus deutscher Sicht nicht statt. Ein Asylbewerber aus einem "sicheren" Staat muss im Einzelfall nachweisen, dass er trotzdem gefährdet ist. Mit Inkrafttreten des neuen Asylrechts ist die Zahl der Asylanträge drastisch gesunken. Im Jahr 2000 waren es 78 564 Erstanträge. Allein im März 2001 wurden 7251 Erstanträge gestellt. Die Anerkennungsquote betrug im selben Zeitraum 3,68 Prozent. Im November 2000 waren 137 453 Asylverfahren vor den Gerichten anhängig.

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