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Seit dem 1. Januar sollen sich Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Eritrea wieder einer ausführlich Einzelfallprüfung unterziehen.

© Harald Tittel/dpa

Asylbewerber in Deutschland: Viele Verfahren werden ohne mündliche Anhörung entschieden

Eigentlich hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschieden, über Asylanträge wieder nach Einzelfallprüfung zu entscheiden. In der Praxis sieht das aber anders aus.

Noch immer entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über zahlreiche Asylanträge allein auf Basis eines schriftlichen Fragebogens und ohne mündliche Anhörung. Bisher hatten Innenministerium und Bamf beteuert, auch aufgrund von Sicherheitsbedenken werde über alle Asylanträge seit Anfang des Jahres nur nach Einzelfallprüfung entschieden.

Grund für die Fortdauer der bisherigen lockeren Praxis ist eine Stichtagsregelung: Anträge von Syrern, die vor dem 1. Januar nach Deutschland gekommen sind und ihren Antrag vor dem 17. März gestellt haben, werden in der Regel in einem schriftlichen Verfahren mit einem Fragebogen entschieden und nicht per Einzelfallprüfung mit persönlicher Anhörung. Dies berichten die „Nürnberger Nachrichten“ (Dienstag). Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, eine persönliche Anhörung von Syrern gebe es, „wenn Zweifel an den Angaben im Fragebogen bestehen“.

Wegen des starken Zuzugs aus Syrien hatte im vergangenen Jahr für Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland ein vereinfachtes Verfahren gegolten, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Dagegen waren Sicherheitsbedenken laut geworden. Zum 1. Januar 2016 wurde laut Innenminsterium das Verfahren wieder geändert. Allerdings fürchteten Experten, dass das zu einer Verlangsamung der Bearbeitung im ohnehin überlasteten Bamf führen werde. (dpa)

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