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Atomkraft: Ärztevereinigung klagt auf Stilllegung des Akw Biblis

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW will mit einer heute eingereichten Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die vorzeitige Stilllegung des Blocks B im Atomkraftwerk Biblis erzwingen.

Berlin - Zur Begründung verwies Henrik Paulitz, der Kernkraftexperte der in Deutschland rund 7000 Mitglieder zählenden Ärztevereinigung, auf mehr als 200 Sicherheitsmängel der Anlage, die vor allem auf deren hohes Alter zurückzuführen seien. Der zweite Block des Akw Biblis mit 1300 Megawatt Leistung ist schon seit 32 Jahren in Betrieb und soll nach derzeitigem Stand des Atomgesetzes erst im Jahr 2013 den Betrieb beenden.

Dagegen berufen sich die Kläger auf Gutachten der bundeseigenen Gesellschaft für Reaktorsicherheit und des Tüv Süd, wonach die Anlage trotz zahlreicher Nachrüstungen nicht mehr dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand von Wissenschaft und Technik entspreche. Dieser „zentrale Vorwurf“ werde auch von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem CDU-geführten Umweltministerium in Wiesbaden, „ausdrücklich zugegeben“, erklärte die mit der Klage beauftragte Anwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach. Insofern sei die „Tatbestandsseite“ unstrittig. Entschieden werden müsse nur, ob die Behörde dennoch „im Rahmen einer Ermessensentscheidung die sicherheitstechnisch veraltete Anlage weiterlaufen lassen“ dürfe. Ein „Bestandsschutz für gefährliche Altmeiler“ sei aber vom Bundesverwaltungsgericht in einem früheren Urteil bereits verneint worden.

Die hessischen Atomaufseher erklärten hingegen, die Anlage müsse „keineswegs den Anforderungen genügen, die heute an eine atomrechtliche Genehmigung zu stellen wären“. hsc

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