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Atomstreit: Uneinigkeit über Sanktionen

Im Atomstreit mit Iran wird eine Einschaltung des UN-Sicherheitsrats immer wahrscheinlicher. Über mögliche Sanktionen gegenüber dem Mullah-Regime herrscht in der Staatengemeinschaft weiter Uneinigkeit.

Die drei EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien (EU-3) wollen in einem ersten Schritt eine Sondersitzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) beantragen. Für die IAEO-Sitzung, die vom 2. bis 3. Februar in Wien stattfinden soll, bereiten Berlin, Paris und London eine Resolution zur Einschaltung des UN-Sicherheitsrates vor.

In den UN strebt der Westen nach Angaben aus diplomatischen Kreisen nicht gleich eine Verurteilung durch den Sicherheitsrat samt Androhung von Wirtschaftssanktionen oder gar Militäraktionen an, sondern zunächst eine "präsidenzielle Erklärung" der Besorgnis. Die muss im Konsens erfolgen, hat aber nicht das Gewicht einer Resolution. Das würde Russland und China die Zustimmung erleichtern. Und man könne einen Streit vermeiden, ob der Konflikt nach Kapitel VI der UN-Charta (Friedliche Streitbeilegung) behandelt werden soll oder nach Kapitel VII (Zwangsmaßnahmen). China braucht Irans Öl für sein Wirtschaftswachstum, Russland verdient Milliarden an Irans zivilem Atomprogramm.

In Europa gibt es jedoch auch Befürchtungen, dass eine UN-Resolution, in der das iranische Atomprogramm als Gefahr für den internationalen Frieden verurteilt wird, von Washington als Rechtfertigung für härtere Maßnahmen interpretiert werden könnte. Falls im Sicherheitsrat kein Votum für Wirtschaftssanktionen zu Stande kommt, dürften die Europäer unter wachsenden US-Druck ihrerseits eigene Strafmaßnahmen gegen Teheran verhängen.

Davon wäre Deutschland als wichtigster Importpartner besonders hart betroffen. Die deutsch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen haben sich in den letzten Jahren sprunghaft entwickelt. Deutsche Firmen exportierten 2005 für fast fünf Milliarden Euro nach Iran, ein Zuwachs von über 30 Prozent innerhalb eines Jahres.

Öl-Embargo: Negative Auswirkungen auf Weltkonjunktur

Ein mit UN-Zustimmung verhängtes Öl-Embargo, das durch eine Seeblockade durchgesetzt werden müsste, würde das Land zwar an seiner verwundbarsten Stelle treffen. Bis zu 90 Prozent der Exporterlöse stammen aus dem Ölverkauf. Angesichts steigender Energiepreise werden jedoch beträchtliche negative Auswirkungen auf die Weltkonjunktur befürchtet, falls der Nachschub des weltweit viertgrößten Öl- Anbieters ausfällt. Experten halten es zudem für unwahrscheinlich, dass die UN-Vetomacht China, die bei der Energieversorgung eng mit Iran kooperiert, bei solchen Sanktionen mitmachen würde.

Finanz- und Reisesanktionen

Als international leichter durchsetzbar gelten dagegen Finanzsanktionen - etwa das Einfrieren von iranischen Auslandsguthaben oder der Stopp von Exportkrediten. Auch die Verhängung eines Einreiseverbots für Mitglieder der herrschenden Schichten hat sich in anderen Fällen als wirksames Mittel herausgestellt. Möglicherweise wird auch noch einmal der Ausschluss Irans von der Fußball-WM in Deutschland und von anderen Sport-Events zur Sprache kommen. (tso/dpa)

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