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Politik: Auch bei Beamten wird kassiert

Beim ersten Arztbesuch im Quartal und immer dann, wenn keine Überweisung oder Vorsorgeuntersuchung vorgenommen wird. Der Arzt verrechnet die Gebühr mit den Honoraren, die er von der Kassenärztlichen Vereinigung erhält.

Beim ersten Arztbesuch im Quartal und immer dann, wenn keine Überweisung oder Vorsorgeuntersuchung vorgenommen wird. Der Arzt verrechnet die Gebühr mit den Honoraren, die er von der Kassenärztlichen Vereinigung erhält. Auf die niedergelassenen Ärzte kommt damit mehr Verwaltungsarbeit zu.

Wer muss die Arztgebühr zahlen?

Im Prinzip alle. Nur Kinder sind ausgenommen. Auch Beamte, Minister und Abgeordnete sollen zur Kasse gebeten werden. Voraussichtlich müssen dafür die BeihilfeRegeln geändert werden.

Wie hoch sind die Zuzahlungen?

In der Apotheke mindestens fünf und maximal zehn Euro, im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Jahr je zehn Euro. Die Zuzahlungen plus Arztgebühr dürfen aber zwei Prozent des Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3450 Euro im Monat) nicht übersteigen. Wer Kinder hat, kann den Freibetrag von der Bemessungsgrenze abziehen. Für chronisch Kranke ist bei einem Prozent Schluss. Grundsätzlich soll der Versicherte selbst erfassen, ob er die Belastungsgrenze überschritten hat. Voraussichtlich soll er dies dann entweder seiner Krankenkasse nachweisen oder die Mehrausgaben am Jahresende beim Finanzamt geltend machen.

Muss ich noch in diesem Jahr meinen Zahnersatz machen lassen?

Erst ab 2005 müssen Versicherte den Zahnersatz selbst finanzieren, wahlweise über eine Zusatzpolice in der gesetzlichen Versicherung oder bei den Privaten. Die Details sind noch unklar.

Welche Medikamente bekomme ich künftig noch erstattet?

Vor allem die verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Die nicht verschreibungspflichtigen müssen in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden. Ausnahmen sind vorgesehen: etwa bei Acetylsalicylsäure für Schlaganfall-Patienten oder Mistelpräparaten bei Krebs. Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten.

Was ändert sich, wenn ich Sozialhilfeempfänger bin?

Die Krankenkassen übernehmen die Aufwendungen für die Krankenbehandlung. Geplant ist aber eine Selbstbeteiligung von mindestens einem Euro. ce

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