zum Hauptinhalt

Politik: "Auch ohne Karlsruher Entscheidung" - Die Erklärung im Wortlaut

Zum Zeitplan der Beratungen zur Rentenreform haben Arbeitsminister Riester und Finanzminister Eichel am Mittwoch folgende Erklärung abgegeben"(Die Minister) sind sich darin einig, dass der Fahrplan für die Rentenstrukturreform nicht verschoben werden darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung ist nicht Voraussetzung für die Beratungen zur Rentenstrukturreform.

Zum Zeitplan der Beratungen zur Rentenreform haben Arbeitsminister Riester und Finanzminister Eichel am Mittwoch folgende Erklärung abgegeben

"(Die Minister) sind sich darin einig, dass der Fahrplan für die Rentenstrukturreform nicht verschoben werden darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung ist nicht Voraussetzung für die Beratungen zur Rentenstrukturreform. Das heißt: Die Rentenstrukturreform kann ohne Vorliegen der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts politisch festgelegt und parlamentarisch auf den Weg gebracht werden. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte möglichst zeitnah auch die Frage entschieden werden, wie die Besteuerung der Vorsorgeleistungen und der Renten zukünftig auszugestalten ist. Zur Beantwortung dieser Frage wäre die Entscheidung aus Karlsruhe sehr hilfreich. Die Bundesregierung gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass das Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft in dem hierzu anhängigen Verfahren eine Entscheidung treffen wird. Sowohl der Bundesarbeitsminister wie auch der Bundesfinanzminister würden es begrüßen, wenn so die Voraussetzung geschaffen würde, beide die Rente betreffenden Problembereiche in den nächsten Monaten beraten zu können."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false