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Politik: Auch Thierse erfährt nicht alles

Berlin - Mehr Transparenz fordern viele in der Debatte um Nebenjobs. Sie wollen, dass die vertraulichen Angaben, die Abgeordnete gemäß den Verhaltensregeln an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) übermitteln müssen, öffentlich werden sollen.

Von Matthias Meisner

Berlin - Mehr Transparenz fordern viele in der Debatte um Nebenjobs. Sie wollen, dass die vertraulichen Angaben, die Abgeordnete gemäß den Verhaltensregeln an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) übermitteln müssen, öffentlich werden sollen. Würde das Konsens, stünden im Bundestagshandbuch künftig nicht nur die Nebenfunktionen von Parlamentariern, sondern auch die daraus erzielten Einkünfte.

Übersehen wird dabei oft, dass Thierse derzeit auch vertraulich längst nicht alles erfährt. Denn die Einkünfte aus einem während der Mitgliedschaft im Parlament ausgeübten oder aufgenommenen Beruf müssen die Abgeordneten auch dem Parlamentspräsidenten nicht mitteilen – im Gegensatz zu dem, was sie etwa als Mitglied eines Aufsichtsrats, eines Vorstandes, als Berater oder mit Vorträgen „nebenbei“ verdienen, wenn es mehr als 3000 Euro im Monat oder 18 000 Euro im Jahr sind. So hat der CDU-Abgeordnete Hans-Peter Repnik auch vertraulich nicht angeben müssen, was er als Vorstandschef des „Grünen Punkts“ bekommen hat. Ähnlich gilt das für die FDP-Bildungspolitikerin Ulrike Flach, die jahrelang neben ihren Diäten ein volles Gehalt vom Siemens-Konzern bezogen hat. Oder auch für jene Abgeordneten, die zugleich Parteifunktionen haben – etwa den SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering oder FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper. Auch hierbei handelt es sich „um dem Beruf gleichgestellte hauptamtliche Tätigkeiten“, verlautet aus dem Parlament.

Heikel wird die Sache erst dann, wenn leistungslos Bezüge gezahlt wurden. Diese sind verboten. Noch zurücklehnen kann sich indes der SPD-Politiker HansJürgen Uhl, der als einer von zwei Bundestagsabgeordneten auf der Gehaltsliste von VW steht. Anders als sein Kollege Jann-Peter Janssen ist er nicht zurückgetreten – und muss es auch nicht. Denn bei ihm geht die Parlamentsverwaltung davon aus, dass er als Mitglied des Konzernbetriebsrats auch etwas leistet. Thierse weiß nicht, wie viel Geld Uhl von VW bekommt. Und Uhl muss es ihm auch nicht sagen.

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