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Politik: Auf eigenen Wunsch

Patientenverfügungen sollen die Selbstbestimmung kranker Menschen in der Medizin sicherstellen. Auf diese Weise kann jeder vorab bestimmen, wie er behandelt werden will, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann – etwa bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall.

Patientenverfügungen sollen die Selbstbestimmung kranker Menschen in der Medizin sicherstellen. Auf diese Weise kann jeder vorab bestimmen, wie er behandelt werden will, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann – etwa bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Laut Ministerium haben bereits sieben Millionen Deutsche eine solche Verfügung verfasst. Rechtliche Regelungen gab es bislang nicht, doch ein BGHUrteil hatte 2003 deren juristischen Wert stark relativiert. Demnach muss trotz schriftlicher Äußerung ein Vormundschaftsgericht zugezogen werden, wenn Vertrauensperson und Arzt uneins sind. Außerdem dürfe auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichtet werden, wenn die Krankheit unumkehrbar tödlich ist. raw

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