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Politik: Auf Grund gesetzt Von Moritz Schuller

Nun können wir uns „in weiten Teilen aus der Europäischen Union verabschieden“. Das hatte Justizministerin Brigitte Zypries für den Fall angekündigt, dass das Bundesverfassungsgericht den europäischen Haftbefehl kippen sollte.

Nun können wir uns „in weiten Teilen aus der Europäischen Union verabschieden“. Das hatte Justizministerin Brigitte Zypries für den Fall angekündigt, dass das Bundesverfassungsgericht den europäischen Haftbefehl kippen sollte. Dieser Fall ist nun eingetreten: Am Montag erklärte das Gericht in Karlsruhe das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig.

In der Tat, es ist nun an der Zeit für einige Verabschiedungen. Der Deutsch Syrer Mamoun Darkazanli, ein mutmaßliches Al-Qaida-Mitglied, verabschiedet sich nun aus der deutschen Haft. Darkazanli wird nicht nach Spanien ausgeliefert, weil das, wofür er dort verurteilt werden soll, in Deutschland zur Tatzeit kein Straftatbestand war. Es ist bitter, fast absurd, dass in diesen Zeiten ein mutmaßlicher Terrorist freikommt. Dass auch für ihn Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes („Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden“) gilt, zeigt die Grenzen auf, die der liberale Rechtsstaat auch im Kampf gegen den Terror zieht. Zu glauben, dass Bürgerrechte einerseits und Überwachung und Kontrolle andererseits unendlich erweiterbar seien, ohne sich in die Quere zu kommen, ist also eine Illusion, von der wir uns verabschieden müssen.

Zypries, die in Karlsruhe kein Recht bekommen hat, hat Recht behalten. Diese Entscheidung erschüttert grundlegend die Beziehung Deutschlands zur Europäischen Union. Ging es vordergründig um die Frage, ob Verdächtige innerhalb der EU-Länder ausgeliefert werden dürfen, stand in Wahrheit die Identität des deutschen Verfassungsstaates mit zur Debatte – und damit auch die Zukunft der europäischen Integration. Schließlich lassen sich Souveränitätsansprüche besonders leicht am Strafrecht ablesen.

Auf erschreckende Weise hatte die Bundesregierung vor Gericht deutlich gemacht, was die Union im Rechtsalltag bedeutet: Der Haftbefehl sei „zwingendes europäisches Recht, zu dessen Umsetzung die Bundesrepublik bedingungslos und unabhängig von ihrer Verfassung unionsrechtlich verpflichtet ist“. Schon in der Anhörung wollten die Verfassungsrichter deshalb wissen, ob dieser „Harmonisierungsdruck“ nicht zu einer „schrittweisen Entstaatlichung“ führe. Und darauf richtet sich nun in der Urteilsbegründung ihre Kritik. Die Regierung habe die „vorgegebenen Spielräume nicht ausgeschöpft“, zu uneingeschränkt sei der Auslieferungsschutz für Deutsche preisgegeben worden.

Der EU sind durch das Urteil klare Integrationsgrenzen aufgezeigt. Die Richter betonen aber auch, dass ein Abschied aus der EU wohl kaum zwangsläufig sein wird. Es gebe sehr wohl einen Weg, beides, „nationale Identität“ und „Staatlichkeit in einem einheitlichen europäischen Rechtsraum“ zu wahren. Vonnöten ist nicht ein neues Gesetz, wie es die Justizministerin schon in ein paar Wochen vorlegen will, sondern eine Debatte über die Souveränität – und demokratische Legitimität – des europäischen Projekts.

Diese Woche des Grundgesetzes, an deren Ende die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler über die Verfassungsmäßigkeit von Neuwahlen steht, hätte kaum eindrucksvoller beginnen können. Das Urteil von Karlsruhe greift in dramatischer Weise ins politische Tagesgeschäft ein. Und erklärt, dass ein Gesetz der Bundesregierung, abgesegnet von Bundestag und Bundesrat, gegen ein fundamentales Prinzip der deutschen Verfassung verstoßen hat. Dieser Abschied, vom Vertrauen in die Regierenden und Gesetzgeber, tut dabei am meisten weh.

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