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Denn die zwölf Mandate der Grünen und die elf der FDP reichen nicht für das erforderliche Quorum von einem Fünftel der insgesamt 137 Abgeordneten.

© Christophe Gateau/dpa

Auf Hilfe der AfD angewiesen: Das Dilemma der Opposition in Hannover

FDP und Grüne brauchen im Niedersächsischen Landtag die Stimmen der AfD, um gegen das Polizeigesetz zu klagen

Gute Opposition, böse Opposition? Grüne und FDP im Niedersächsischen Landtag wollen das von der SPD-CDU-Koalition Ende Mai beschlossene Polizeigesetz vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg als verfassungswidrig anfechten. Doch für eine Normenkontrollklage vor dem höchsten Gericht des Landes sind sie auf die Hilfe der ungeliebten AfD angewiesen.

Denn die zwölf Mandate der Grünen und die elf der FDP reichen nicht für das laut Artikel 54 der Landesverfassung erforderliche Quorum von einem Fünftel der insgesamt 137 Abgeordneten. Auf rot-schwarze „Leih-Unterschriften“ kann Grün-Gelb nicht hoffen.

Im Umgang mit der AfD, deren neunköpfige Fraktion bereits ihre Unterstützung angeboten hat, ist sich die Opposition allerdings uneins. Teile der FDP können sich trotz aller Bauchschmerzen eine punktuelle Unterstützung „der Sache wegen“ durchaus vorstellen. Man sei sich zwar bewusst, dass die AfD hier rein taktisch agiere und die etablierten Parteien vorführen wolle, raunt ein Liberaler. „Aber wir müssen abwägen: Spielen wir nicht mit den Schmuddelkindern oder bekämpfen wir dieses unsägliche Gesetz."

Die Grünen dagegen lehnen jede Art von Zusammenarbeit kategorisch ab. „Eine gemeinsame Klage ist für uns kein Weg“, sagt Fraktionschefin Anja Piel im Gespräch mit dem Tagesspiegel. „Die AfD verfolgt ja völlig andere Interessen.“ Ihre Kollegen befürchten zudem ein Negativ-Signal insbesondere in den östlichen Bundesländern, wo längst etliche CDU-Politiker mit schwarz-blauen Bündnissen liebäugeln würden. Diese könnten dann bequem auf Niedersachsen verweisen, wenn sogar die Grünen keine Berührungsängste mehr hätten.

Anlasslose Erfassung von Daten

FDP-Fraktionschef Stefan Birkner, ein früherer Staatsanwalt und Richter, brütet derzeit über den Endschliff der Antragsschrift für den Staatsgerichtshof. Darin rügen die Liberalen die im Polizeigesetz verankerte lange Dauer der Präventivhaft von 35 Tagen für islamistische Gefährder, die anlasslose Erfassung von Daten, die streckenweise Tempoüberwachung („section control“) sowie die Online-Durchsuchung und den Einsatz von Staatstrojanern durch die Polizei.

„Die Sicherheitsbehörden nutzen Sicherheitslücken aus, statt diese zu schließen, wie es doch eigentlich ihre Pflicht wäre“, schimpft Jurist Birkner im Gespräch mit dem Tagesspiegel. „Dieses rot-schwarze Polizeigesetz greift massiv in die Grundrechte ein.“

Die Grünen, mit denen die FDP die Klageschrift eng abstimmen will, haben die gleichen Bedenken. Bei der Anordnung des 35-tägigen Unterbindungsgewahrsams verwende das Gesetz einen „diffusen Gefährdungsbegriff“; das Bevorstehen einer konkreten Handlung sei anders als bei der Präventivhaft bei Fußball-Randale oder Castor-Blockaden gar nicht mehr erforderlich.

Bei der Online-Durchsuchung arbeite die Polizei im Dunkeln; die Betroffenen bekämen davon nichts mehr mit. Von rechtsstaatlicher Transparenz, wie sie bei normalen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen üblich sei, könne hier keine Rede sein.

Vor dem Gang nach Bückeburg wollen FDP und Grüne die Klageschrift an die Abgeordneten von SPD und CDU schicken, um dort vielleicht doch noch die fünf fehlenden Unterstützer für ihren Antrag zu gewinnen. Dies aber dürfte vergebliche Liebesmüh sein.

„Es ist doch absurd, erst für das Polizeigesetz zu stimmen, um dann dagegen zu klagen. Nach meinem Eindruck wird da keiner unserer Abgeordneten mitmachen“, meint SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiard Siebels. Eine klare Absage erteilt auch sein Unions-Kollege Jens Nacke: „Die CDU-Abgeordneten sind alle der Auffassung, dass das Polizeigesetz gut, wichtig und verfassungsgemäß ist, sonst hätten sie ja nicht zugestimmt. Warum also sollten sie jetzt dagegen klagen?“

AfD schwenkt um

Zwar hatten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und sein Vize, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), zu Beginn der Legislaturperiode im November 2017 zugesagt, angesichts der übermächtigen Groko die Oppositionsrechte stärken zu wollen. Aber eine „Ausleihe“ von Stimmen sei bei Klagen gegen Gesetze, anders als etwa bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, nie vorgesehen gewesen, erklären SPD und CDU unisono. Ursprüngliche Gedankenspiele, die Hürden für eine Normenkontrollklage zu senken, hat die Groko früh begraben. „Wir können doch nicht jedes Mal leichtfertig die Verfassung den Wahlergebnissen anpassen“, betont CDU-Mann Nacke.

So kommt nun die AfD ins Spiel. Deren Fraktion hatte in den Ausschussberatungen das rot-schwarze Polizeigesetz immer mitgetragen, es höchstens als noch viel zu lasch bemängelt. In der Schlussabstimmung des Parlaments trug sie dann überraschend ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken vor und verweigerte ihr Ja.

Mehr noch: Der AfD-Abgeordnete Christopher Emden machte den Oppositionskollegen von Grünen und FDP unverhohlen das Angebot, gemeinsam zum Staatsgerichtshof zu ziehen. Das sei doch allemal besser, als bei der Groko um Stimmen zu betteln. „Lassen Sie Ihre Scheuklappen zu Hause.“

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