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Politik: Auf in den Konsens

Ein Gutes hatte die CDU-Spendenaffäre: Öffentlicher Druck und polemischer Parteienstreit haben dazu geführt, dass die Parteienfinanzierung bald transparenter sein wird. Der rot-grüne Entwurf für das Parteienfinanzierungsgesetz liegt nun vor.

Ein Gutes hatte die CDU-Spendenaffäre: Öffentlicher Druck und polemischer Parteienstreit haben dazu geführt, dass die Parteienfinanzierung bald transparenter sein wird. Der rot-grüne Entwurf für das Parteienfinanzierungsgesetz liegt nun vor. Er folgt weit gehend den Vorschlägen der Unabhängigen Kommission vom Juli. Die Schatzmeister Inge Wettig-Danielmeier (SPD) und Dietmar Strehl (Grüne) hoffen auf überparteilichen Konsens. "Aber wenn das nicht klappt, werden wir den Entwurf auch so einbringen", sagt Wettig-Danielmeier. Eine Sondierungsrunde findet noch diese Woche statt.

Den Konsens haben die anderen Parteien signalisiert. Ganz ohne Widerspruch durch Union und FDP werden die rot-grünen Vorstellungen aber nicht bleiben. Die Opposition macht vor allem Druck bei der wirtschaftlichen Betätigung von Parteien - ein Punkt, der vor allem die SPD mit ihren vielfältigen Finanzbeteiligungen trifft. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, fordert sogar, dass Medienbeteiligungen nur noch erlaubt sein sollen, wenn sie allein der Mitgliederinformation dienen. Hintergrund: Die SPD ist unter anderem an einer Reihe von Regionalzeitungsverlagen beteiligt. Der CDU-Abgeordnete Norbert Röttgen sieht darin die "Gefahr der Machtfusion" zwischen Politik und "vierter Gewalt". Wettig-Danielmeier hält dagegen, dass die Kommission sich an solchen Beteiligungen nicht gestoßen habe. Die SPD werde an ihnen festhalten.

Diese Beteiligungen sollen freilich transparenter gehandhabt werden und müssen in einer Vermögensbilanz im Rechenschaftsbericht detailliert aufgeführt sei. Auch ist die Saldierung (Verrechnung) von Ausgaben und Einnahmen nicht mehr möglich; hier lautete der Vorwurf, die SPD habe ihre Einnahmen aus dem Beteiligungsvermögen "verschleiert". Direkte Konsequenz der Verschleierung von Spenden in der CDU ist, dass bei vorsätzlich falschen Angaben im Rechenschaftsbericht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht: Diese hätte auch die CDU-Verantwortlichen um Helmut Kohl getroffen, wäre sie schon Gesetz gewesen. Auch Prüfer und Helfer sind künftig mit Strafe bedroht, sollten sie Kenntnisse über Fälschungen verschweigen.

Direkte Folge des hessischen CDU-Skandals: Erbschaften sollen ausdrücklich erwähnt werden. Die Hessen-CDU hatte dubiose Gelder fälschlich als anonyme Vermächtnisse bezeichnet. Barspenden dürfen nur noch bis zur Höhe von 1000 Euro angenommen werden.

Zu Streit könnte führen, dass der rot-grüne Entwurf keine Spenden durch Berufsverbände mehr erlauben will. Und ebenso, dass die so genannten Mandatsträgerbeiträge - die nicht immer ganz so freiwillig sind, wie die Parteioberen sagen - gesetzlich erlaubt und analog zu den Spenden geregelt werden. Für Röttgen ist das "hoch problematisch, weil diese Beiträge verfassungsrechtlich umstritten sind". Spenden über 50 000 Euro sind nach dem Entwurf unverzüglich dem Bundestagspräsidenten zu melden. Wenn in einem Unternehmen der Staat zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist, soll es keine Spenden an Parteien abführen dürfen.

Leicht erhöht wird nach dem Entwurf die Obergrenze der Summe, welche die Parteien künftig aus der staatlichen Teilfinanzierung bekommen sollen: 130 Millionen Euro statt bislang 245 Millionen Mark. Dabei wird die Summe je Wählerstimme von einer Mark auf 0,70 Euro erhöht; dafür wird der Anteil je Spendenmark von 50 auf 38 Prozent verringert. Rot-Grün will dadurch einer Forderung der Kommission entgegenkommen, die staatliche Finanzierung je etwa zur Hälfte nach Stimmen- und Spendenaufkommen zu berechnen. Dass die neuen Regelungen kleinere Parteien bevorzugen, dürfte bei FDP und Grünen kaum Widerspruch finden.

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