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Politik: Aufbesserung der Pauschale zur Mitbeschäftigung eines Ehegatten löste starke Proteste aus

Um 2575 Mark auf 8110 Mark haben die Abgeordneten des bayerischen Landtags am Freitag die monatliche Pauschale für die Beschäftigung von Mitarbeitern erhöht. 45 der 204 Parlamentarier entlohnen mit diesem Geld die Mitarbeit ihrer Ehefrau.

Um 2575 Mark auf 8110 Mark haben die Abgeordneten des bayerischen Landtags am Freitag die monatliche Pauschale für die Beschäftigung von Mitarbeitern erhöht. 45 der 204 Parlamentarier entlohnen mit diesem Geld die Mitarbeit ihrer Ehefrau. Bei der Abstimmung waren sich die Fraktionen der CSU und der Opposition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen weitgehend einig. Sie verabschiedeten die Erhöhung im Plenum mit nur einer Gegenstimme. Den Staat kostet die Neuregelung 525 300 Mark mehr pro Monat.

Nach übereinstimmender Meinung soll den Abgeordneten nicht vorenthalten bleiben, was Selbständigen erlaubt ist: Die freie Auswahl qualifizierter Mitarbeiter, die nur mit entsprechender Bezahlung zu gewinnen seien. Lediglich der grüne Volksvertreter Volker Hartenstein stimmte gegen die Erhöhung. Auch er zählt zu den 45, die ihre Ehefrau angestellt haben. Er finde es in hohem Maße diskriminierend, wenn Ehefrauen oder Verwandte ersten Grades von einer bezahlten Mitarbeit ausgeschlossen werden sollten. Hartenstein hält eine Erhöhung der Pauschale allerdings für unnötig. Er habe bisher die nicht aufgebrauchten Beträge zurückbezahlt.

Ärger verursachte die saftige Aufbesserung bei der unabhängigen Diätenkommission, die der Landtag vor einigen Jahren eingesetzt hat, um die Erhöhung der Diäten für die Abgeordneten vorzuschlagen. Damit wollten sich Bayerns Parlamentarier von dem bei jeder Erhöhung ihres eigenen Einkommens aufkommenden Vorwurf befreien, ein Selbstbedienungsladen zu sein. Über die neue Mitarbeiterpauschale unterrichteten sie jedoch die Diätenkommission nicht. Ihr Vorsitzender Johann Schmidt drohte empört mit seinem Rücktritt.

Die Kommission stößt sich daran, dass auch in der neuen Regelung, die im Rahmen des Nachtraghaushalts 2000 erfolgt, kein Verbot der Beschäftigung von Ehegatten zu finden ist. Zwar könne jeder Rechtsanwalt oder Handwerksmeister seine Ehefrau anstellen. Der Unterschied zu einem Abgeordneten bestehe jedoch darin, dass er das Gehalt für die Gattin selbst verdienen müsse. Zur Aufbesserung des Familieneinkommens von Volksvertretern dürfe die Pauschale auf keinen Fall dienen.

Rolf Linkenheil

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