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Politik: Aufklären, aber nicht schießen Tornado-Einsätze in Afghanistan geregelt

Berlin – Die Bundeswehr soll ihre Tornado-Jets in Afghanistan zur Aufklärung auch von Kampfzielen einsetzen, aber mit den Maschinen nicht selbst in Kämpfe eingreifen. Das ergibt sich aus dem Entwurf des Mandats, das das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen und nächste Woche dem Bundestag vorlegen will.

Von Robert Birnbaum

Berlin – Die Bundeswehr soll ihre Tornado-Jets in Afghanistan zur Aufklärung auch von Kampfzielen einsetzen, aber mit den Maschinen nicht selbst in Kämpfe eingreifen. Das ergibt sich aus dem Entwurf des Mandats, das das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen und nächste Woche dem Bundestag vorlegen will. Danach sollen sechs bis acht Aufklärungs-Tornados und bis zu 500 Mann Personal auf dem Flughafen von Masar-i-Scharif im Norden des Landes stationiert werden, dem derzeitigen Hauptstützpunkt der Bundeswehr in Afghanistan. Die Maschinen sollen über ganz Afghanistan Aufklärungsflüge unternehmen und die Ergebnisse der Isaf-Schutztruppe zur Verfügung stellen. Eine Weitergabe der Daten an die Antiterroroperation „Enduring Freedom“ (OEF) soll restriktiv gehandhabt werden, aber zulässig sein. OEF könnte diese Informationen als Zielvorgaben für ihre Einsatzpläne bei den Kämpfen gegen die Taliban im Süden nutzen.

Ausdrücklich ausgeschlossen wird in dem Mandat eine „Luft-Nahunterstützung“, im Fachenglisch als „close air support“ bekannt. Die Tornados dürfen mit ihren Bordwaffen nicht direkt in Kämpfe eingreifen und bedrängten Truppen aus der Luft helfen. Die Aufklärungsmaschinen dieses Typs sind für solche Einsätze allerdings ohnehin nur begrenzt geeignet.

Mit der Formel will die Bundesregierung vor allem Kritiker in den eigenen Reihen beruhigen, die in dem Tornado-Einsatz einen Schritt zur Verwicklung in die Kämpfe in Afghanistan sehen. SPD-Fraktionschef Peter Struck kündigte in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ an, dass er die Abstimmung in seiner Fraktion freigeben werde. Es handele sich schließlich um eine „echte Gewissensentscheidung“.

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