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Politik: Auftrag aus Karlsruhe

Eigentlich will die rotgrüne Regierung allein erziehende Mütter und Väter finanziell stärker unterstützen als erziehende Ehepaare. Die Verfassung und das über sie wachende Karlsruher Gericht sehen hingegen anderes vor: Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates.

Eigentlich will die rotgrüne Regierung allein erziehende Mütter und Väter finanziell stärker unterstützen als erziehende Ehepaare. Die Verfassung und das über sie wachende Karlsruher Gericht sehen hingegen anderes vor: Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Deshalb gab das Bundesverfassungsgericht der Regierung vor rund viereinhalb Jahren eine heikle Aufgabe mit auf den Weg: Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1057 1057/91 entschieden die Richter, dass die bis dahin geltende Steuervergünstigung für allein Erziehende, der so genannte Haushaltsfreibetrag, wieder abgeschafft werden muss. Geklagt hatten drei Ehepaare, die sich steuerlich gegenüber allein Erziehenden benachteiligt sahen. Hans Eichel gehorchte. Der Haushaltsfreibetrag sollte – stufenweise – abgeschafft werden. Endgültig auslaufen sollte die Vergünstigung eigentlich erst im Jahr 2005. Mit dem Vorziehen der letzten Steuerreformstufe wird der Haushaltsfreibetrag jedoch ebenfalls ein Jahr früher gestrichen. m fk

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