zum Hauptinhalt

Politik: Aus Mangel an Beweisen

Die Bremer Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren gegen Murat Kurnaz ein – trotz Anfangsverdachts

Berlin - Beim mittlerweile eingestellten Ermittlungsverfahren der Bremer Staatsanwaltschaft gegen den früheren Guantanamo-Gefangenen Murat Kurnaz wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung haben Aussagen von Verwandten, Bekannten, Lehrern und Mitschülern zu einem „Anfangsverdacht“ gegen den Bremer Türken geführt. Das sagte der Bremer Staatsanwalt Uwe Picard am Donnerstag vor dem BND-Untersuchungsausschuss. Kurnaz sei 2001 immer religiöser geworden, habe sich äußerlich verändert und schließlich seine Lehre zum Schiffbauer abgebrochen. Seine Eltern hätten zudem berichtet, ihr damals 19-jähriger Sohn habe sie aufgefordert, mehr zu beten. Auch habe er seine Mutter aufgefordert, ein Kopftuch zu tragen. Eines Tages habe sich der junge Mann im Herbst 2001 dann ohne Verabschiedung von den Eltern auf den Weg nach Pakistan gemacht. Vor seiner Reise habe Kurnaz seine Brüder um Fotos von sich gebeten. Mitschüler hätten außerdem berichtet, Kurnaz wolle sich nach Afghanistan begeben, um dort gegen die Amerikaner zu kämpfen. Ähnlich hätten sich Verwandte von Kurnaz Bekanntem Selcuk B. geäußert. B. hatte ursprünglich mit Kurnaz nach Pakistan reisen wollen, war aber am Flughafen Frankfurt am Main wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe von der Polizei aufgehalten worden. Zudem hätte Kurnaz’ Mutter im Laufe der Befragungen ausgesagt, ihr Sohn habe sich vor seiner Reise nach Pakistan Stiefel und zwei Ferngläser zugelegt.

Die Verdachtsmomente gegen Kurnaz seien auch im Laufe des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht ausgeräumt worden, sagte Picard dem Untersuchungsausschuss. „Es sind noch viele Fragen offengeblieben.“ Als Beispiel dafür nannte er die Verbindungen von Kurnaz zu Ali M., einem Vorbeter der Bremer Abu-Bakr-Moschee. Der Prediger hatte im Rahmen eines gegen ihn angestrengten Ermittlungsverfahrens ausgesagt, weder Murat Kurnaz noch Selcuk B. zu kennen. Entgegen dieser Darstellung habe es aber neun Telefonverbindungen zwischen Kurnaz und M. gegeben. „Das wirft Fragen auf“, sagte Staatsanwalt Picard.

Allerdings hätten die vorliegenden Kenntnisse nicht ausgereicht, einen Haftbefehl gegen Kurnaz zu erwirken. „Einen dringenden Tatverdacht hatte ich nicht“, so Picard. „Bei einer Anklage wäre mit einem Freispruch zu rechnen gewesen.“ Wegen des fehlenden Tatverdachts habe er auch keinerlei Anstrengungen unternommen, bei den Amerikanern darum zu bitten, Kurnaz in Deutschland einem juristischen Verfahren zuzuführen. Zudem sei er anfangs davon ausgegangen, dass dem Türken möglicherweise in den USA der Prozess gemacht würde. Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen Kurnaz erst 2006 nach dessen Freilassung aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo endgültig eingestellt. Nach Angaben von Picard war Kurnaz nach seiner Rückkehr nach Bremen im Herbst 2006 nicht mehr zu dem Anfangsverdacht vernommen worden, weil dieser nicht aussagen wollte. „Ich habe daraufhin auf eine Vorführung von Kurnaz verzichtet“, sagte Picard.

Die Opposition im BND-Untersuchungsausschuss hatte den Bundesbehörden zuvor vorgeworfen, den vagen Bremer Anfangsverdacht gegen Kurnaz nicht überprüft zu haben. „Er ist einmal in eine Schublade gesteckt worden, aus der er nicht mehr herausgekommen ist“, sagte FDP-Obmann Max Stadler. CDU- Ausschuss-Mitglied Kristina Köhler war dagegen der Auffassung, der Verdacht gegen den Türken habe „zum großen Teil Hand und Fuß“ gehabt. Die Behörden seien mit ihren Erkenntnissen verantwortungsvoll umgegangen. „Nichtsdestotrotz muss man sich fragen, ob sie nicht eventuell hätten überprüft werden müssen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false